Aids-Täter verurteilt

Zwölf Jahre Haft: so lautet das Urteil gegen einen 51-jährigen HIV-Positiven. Der Münchner hatte einen Jungen missbraucht und angesteckt.
Der HIV-infizierte Peter R., der einen zurückgebliebenen 15-Jährigen missbraucht hat, ist zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
„Wenn nicht in diesem Fall, wann dann?“, so Richterin Rosi Datzmann. Auch das Opfer, dass bei dem Missbrauch mit Aids infiziert wurde, hätte die Krankheit schließlich lebenslang.
Zwölf Jahre Haft sind zwei Jahre mehr, als die Staatsanwaltschaft forderte. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte Peter R. eine Unfähigkeit, aus Geschehnissen zu lernen, einen Mangel an Selbstkritik und Empathie – eine Wiederholungstat wäre nicht auszuschließen. Nach der Haftstrafe kommt er in Sicherungsverwahrung.
Der 51-jährige Angeklagte war 1990 schon einmal wegen Missbrauchs eines Kindes - seines damals erst vier Jahre alten Sohnes verurteilt worden. Er kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Seine Frau habe ihn aus der Wohnung geklagt, nach der Scheidung habe er seine Vorliebe für Männer entdeckt, sagte der minderbegabte Angeklagte dem psychiatrischen Sachverständigen.
Die Verteidigung kündigte Revision an.
lka