Afghanistan-Kämpfer in München wegen Folter angeklagt

Videos, die ein Asylersuchen unterstützen sollten, führten zur Anklage wegen Folter. Jetzt sind sie Beweisstücke. Sie zeigen, wie Taliban-Kämpfer geschlagen und eine Leiche malträtiert wurde.
München - Für einige Minuten kommt die ganze Grausamkeit des bewaffneten Konflikts in Afghanistan am Dienstag nach München. Im Gerichtssaal B 277 des Strafjustizzentrums werden Videos aus den Jahren 2013 und 2014 von Folterungen Gefangener und der entwürdigenden Behandlung einer Leiche an die Wände projiziert.
Wie die Leiche des Taliban-Kommandeurs von einem Polizisten mit einem Gewehrkolben traktiert wird, wie sein toter Körper mit dem blutverschmierten Gesicht an einen Zaun gehängt wird – nur schwer zu ertragende Bilder. Offenbar auch für den angeklagten Afghanistan-Kämpfer (26) selbst, der für die Regierungstruppen im Einsatz war. Er senkt den Kopf beim Abspielen der Videos und schließt die Augen.
Der 26-Jährige war später nach Deutschland eingereist. Die Videos sollten eigentlich nur beweisen, dass er kein Taliban ist und so sein Asylersuchen unterstützen.
Beweis-Videos führen zu Anklage wegen Folter
Doch im Oktober 2018 wurde er festgenommen, sitzt seitdem in Stadelheim in U-Haft. Der Angeklagte möchte mit Blick auf die anwesenden Journalisten zwar gleich etwas zur Anklage des Generalbundesanwalts sagen. Aber: "Mein Anwalt ist dagegen, dass ich eine Aussage mache, aber wenn Sie mir erlauben, würde ich gerne eine Aussage machen."
Doch der Vorsitzende Richter Anton Winkler bremst ihn aus. Er solle doch besser noch mal mit seinen Verteidigern reden – und die überzeugen den Mann tatsächlich, mit seiner Erklärung noch eine Woche zu warten.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, mitgeholfen zu haben, Gefangene zu foltern und die Leiche des Taliban durchs Dorf zu ziehen und aufzuhängen. Dabei habe er sich gerühmt, den Mann "wie einen Esel" umgebracht zu haben und dieser deshalb auch wie ein Esel aufzuhängen sei.
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