Ärztin übersah Schwangerschaft: 120.000 Euro für ein Kind?

Der Bub des Anstoßes läuft quietschvergnügt über die Gänge des Münchner Landgerichts am Lenbachplatz. Tom (Name geändert) ist jetzt vier Jahre. Dass seine damals 16-jährige Mutter 2005 mit ihm schwanger wurde, war aber nicht beabsichtigt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Tom mit Papa, Mama und Oma.
John Schneider Tom mit Papa, Mama und Oma.

Der Bub des Anstoßes läuft quietschvergnügt über die Gänge des Münchner Landgerichts am Lenbachplatz. Tom (Name geändert) ist jetzt vier Jahre. Dass seine damals 16-jährige Mutter 2005 mit ihm schwanger wurde, war aber nicht beabsichtigt.

Die Mutter und der unterhaltspflichtige Teenager-Vater verklagen vor dem Landgericht nun eine Ärztin. Die hatte seinerzeit trotz Ultraschall-Untersuchung nicht Christinas Schwangerschaft, sondern lediglich eine bakterielle Infektion erkannt. 120.000 Euro soll sie dafür zahlen, so viel veranschlagt das junge Ex-Paar für den Unterhalt des Kindes.

Noch bevor die Schwangerschaft entdeckt wurde, trennte sich das Teenager-Pärchen. Christina war erst einmal geschockt, als sie dann im Oktober erfuhr, dass sie schwanger ist. „Es flossen Tränen“, erinnert sich ihre Mutter im Zeugenstand. Für eine Abtreibung war es da zu spät. Ihrer Tochter sei die Freiheit der Entscheidung genommen worden. Sie glaubt, dass die 16-Jährige wahrscheinlich abgetrieben hätte.

Das Gericht schlug einen Vergleich von relativ bescheidenen 12.000 Euro vor. Der Grund: Die Kammer sieht das größere Prozess-Risiko bei den beiden Klägern. Erst einmal müssten diese nachweisen, dass sie das Kind tatsächlich abgetrieben hätten. Und dann müsste auch ein Gutachter zu dem Schluss kommen, dass die Ärztin einen schweren Fehler gemacht hat.

Ein Streitpunkt: Christina K. soll den Ärzten gesagt haben, dass sie keinen Geschlechtsverkehr hatte. „Damit hatte ich nur seit der letzten Untersuchung gemeint, weil ich wegen der Infektion gar nicht durfte“, sagt die Klägerin.

Tom bekommt von den Querelen nicht viel mit. Nach Verhandlungsschluss springt er fröhlich auf den Arm seines Papas.

John Schneider

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.