Ärzte vor Gericht: Flecken auf weißen Kitteln?

Drei bayerische Ärzte sollen systematisch bei ihren Abrechnungen betrogen haben. Die AZ erklärt, wie das Betrugssystem funktioniert, was die Ärzte kassierten.
John Schneider |
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Auf der Anklagebank: Die drei Ärzte in der ersten Reihe sollen die Krankenkassen um eine Millionensumme betrogen haben.
T. Huber Auf der Anklagebank: Die drei Ärzte in der ersten Reihe sollen die Krankenkassen um eine Millionensumme betrogen haben.

Drei bayerische Ärzte sollen systematisch bei ihren Abrechnungen betrogen haben. Die AZ erklärt, wie das Betrugssystem funktioniert, was die Ärzte kassierten.

MÜNCHEN Sie sollen Rezepte für medizinische Hilfsmittel ausgestellt haben – die niemals geliefert wurden. Drei Ärzte aus München, Burghausen und Bad Tölz sitzen seit gestern auf der Anklagebank der 5. Strafkammer des Münchner Landgerichts. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Der Schaden: eine Million Euro. Einer ihrer Komplizen, der ehemalige Betreiber eines Sanitätshauses im Kreis Dachau, wurde bereits 2009 zu einer Haftstrafe verurteilt (AZ berichtete).

So funktionierte laut Anklage das Betrugssystem: Der Sanitätshaus-Betreiber hatte 2006 mit dem Burghausener Arzt Peter T. (59, Namen geändert), später mit den anderen beiden Ärzten, verabredet, dass die Mediziner gegen Bezahlung Verordnungen für Hilfsmittel ausstellen. Zu diesem Zweck besorgten sich die Betrüger für etwa 50 Euro pro Stück von Versicherten deren Versichertenkarten. Mit den Patientendaten sollen die Ärzte dann orthopädische Hilfsmittel verordnet haben, die das Sanitätshaus „auslieferte“.

Die Unterschriften der Versicherten auf den Quittungen für die fiktiven Hilfsmittel wurden gefälscht. Der Betrug flog 2008 auf, als sich Sachbearbeiter bei den Kassen darüber wunderten, dass sich ganze Familien von weiter weg in Oberbayern behandeln und versorgen ließen.

 Was die Ärzte kassierten: Der Sanitätshaus-Betreiber entlohnte die Ärzte laut Anklage ganz unterschiedlich. Während der Münchner Karl O. (70) pauschal 2500 Euro im Monat für seine betrügerischen Verordnungen bekam, musste sich Peter T. mit 200 bis 700 Euro begnügen. Der Tölzer Arzt Alois Z. (53) bekam statt Bargeld vier Laptops und einen Luftreiniger.

 Der Prozess drohte Montagmorgen noch zu platzen – wegen Befangenheit einer Laienrichterin. Die Schöffin arbeitet für die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Sie fühle sich den Angeklagten gegenüber jedoch nicht befangen, sagte sie gestern. Die Verteidigung lehnte die Schöffin dennoch ab. Begründung: Die KVB sei eine Kontrollinstanz, die über die Korrektheit von Abrechnungen zu befinden habe. Daher sei die Frau zu dicht am Thema des Prozesses dran.

Die Kammer unter Vorsitz von Peter Noll gab dem Antrag der Verteidigung statt. Der Prozess konnte aber am Nachmittag mit einer Ersatzschöffin begonnen werden.

Können sich die Prozessbeteiligten auf einen Deal einigen? Die drei Angeklagten sind bislang nicht geständig. Die Verteidigung regte nach Verlesung der Anklage aber ein „Rechtsgespräch“ an: Geständnis gegen mildere Strafe. Sollte es zu einem solchen Deal zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht kommen, würde sich die Verfahrensdauer verkürzen. Ursprünglich sollte ein Urteil erst im Januar gesprochen werden.

 

 

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