Ärzte streiten um Vergütung für Arbeit in Münchner Testzentrum

Wer bezahlt die Ärzte, die ab März im kommunalen Testzentrum in München Dienst geleistet haben? Aus Sicht des Gesundheitsreferats ist die Rechtslage eindeutig. Die KVG Bayern sieht das anders.
AZ/dpa |
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Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle.
Testsets mit Abstrichstäbchen liegen in einem Testzentrum für Corona-Verdachtsfälle. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

München - 41 Ärztinnen und Ärzte, die im kommunalen Testzentrum in München Corona-Abstriche genommen haben, laufen seit dem Frühjahr ihrem Geld hinterher.

Gemeinsam haben sie für insgesamt 1.543 Stunden Arbeit gut 216.000 Euro abgerechnet, wie aus einer Stadtratsanfrage an Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek (SPD) hervorgeht. Doch die Stadt und die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) streiten darüber, wer den Betrag übernehmen muss.

KVB: Stadt München soll Kosten übernehmen

Lange Zeit war dies klar geregelt: Die Mediziner rechneten bei der KVB Stundenpauschalen ab – 130 Euro unter der Woche, 160 am Wochenende. Doch im März lief die bayrischen Testverordnung aus.

Dennoch teilte die KVB auch zwischen April und Mitte Mai Vertragsärzte zur Arbeit im kommunalen Testzentrum zu Diensten ein. Diese gingen, laut Stadt basierend auf einer Information der KVB, davon aus, dass die Stadt München nun ihren Einsatz bezahle.

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Für das Gesundheitsreferat ist die Lage eindeutig

Doch aus Sicht des Gesundheitsreferats ist die Rechtslage eindeutig: Die Stadt dürfe die Kosten überhaupt nicht übernehmen. Eine Abrechnung der Leistungen der Mediziner unmittelbar gegenüber der KVB sei hingegen auf Grundlage der Testverordnung nach wie vor möglich.

Die KVB wollte dazu am Freitag auf Anfrage unter Verweis auf das laufende Verfahren keine Stellung nehmen. Man sei aber "weiterhin an einer Klärung hinsichtlich der Kostentragung interessiert". Eine analoge Konstellation in anderen Städten sei nicht bekannt.

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  • SL am 30.12.2022 18:40 Uhr / Bewertung:

    130 bis 160 Euro Stundenlohn. Macht bei einem 8 Stundentag 1040 bis 1.280 pro Tag. Nun gut, dieses Honorar wurde vereinbart, aber warum soll das die Kassenärztliche Vereinigung zahlen? Das waren doch keine Behandlungen von Patienten.

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