Ärger wegen Münchner Kindl auf Alkohol-Werbung
München - Wein, Bier, Zigaretten oder ein "Warm Up"-Paket zum Vorglühen: Der Heimservice Alkoport liefert Münchnerinnen und Münchnern nachts Getränke nach Hause. Auch mal 100 Flaschen Wodka auf einmal, wenn gewünscht – das geht aus dem Flyer des Dienstes hervor. Und genau dieser Flyer ist es, der jetzt die Rathaus-SPD auf den Plan ruft.
Auf der Vorderseite des Werbezettels ist nämlich ein Symbol abgebildet, das wie das kleine Stadtwappen mit dem Münchner Kindl aussieht. Jetzt möchte die Stadtratsfraktion wissen: Ist die Verwendung des Wappens in diesem Fall rechtlich erlaubt? Gab es eine Genehmigung dafür? Und welche juristische Handhabe hat die Stadt gegen den möglichen Missbrauch?
Die Politiker zeigen sich besorgt, dass die Anmutung des Wappens einen "amtlichen/behördlichen Eindruck" vermittele. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Reissl sagt: "Das Stadtwappen ist sowohl durch die sogenannte Stadtwappen-Satzung als auch die Gemeindeordnung geschützt. Für eine kommerzielle und werbliche Nutzungen wird nur eine Genehmigung erteilt, wenn dies im Interesse der Stadt liegt. Wir bezweifeln jedoch, dass die Stadt ein eigenes Interesse daran hat, dass die Münchnerinnen und Münchner daheim mit Wodka oder Zigaretten versorgt werden. Deshalb hat das Münchner Kindl auf dem Flyer des Lieferservices aus unserer Sicht auch nichts verloren."
Der Fall erinnert an die sogenannte "Stadtzigarette", die mit dem Namen München und der Stadtsilhouette beworben wurde. Auch damals ging die SPD dazwischen, mittlerweile wurde die Firma von der Stadt abgemahnt.
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