Ärger um Gehwegparker in München: Kontrollen werden nicht ausgeweitet

Die ÖDP ärgert sich über Gehwegparker in München. Verstärkte Kontrollen soll es der Polizei zufolge aber nicht geben.
von  Michael Schleicher
Auch in München häufig zu sehen: Gehwegparker. (Archivbild)
Auch in München häufig zu sehen: Gehwegparker. (Archivbild) © imago/Gottfried Czepluch

München - Erst kürzlich machte ÖDP-Stadträtin Sonja Haider bei einem Ortstermin in München deutlich, wie prekär die Situation der Gehwegparker in der Stadt teils ist. In einigen kleineren Straßen bleiben Fußgängern nur rund 70 Zentimeter Platz auf dem Gehweg, wenn dort Autos parken würden – für Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator wird's dann recht schnell sehr eng.

ÖDP-Stadträtin Sonja Haider mit ihrem Meterstab auf dem Gehweg vor der Kita an der Kirchmairstraße. Den parken Autos so zu, dass zu wenig Platz für Kinderwagen bleibt.
ÖDP-Stadträtin Sonja Haider mit ihrem Meterstab auf dem Gehweg vor der Kita an der Kirchmairstraße. Den parken Autos so zu, dass zu wenig Platz für Kinderwagen bleibt. © Foto: iko

Haider: "Niederschmetternde" Antwort von KVR und Polizei

Im vergangenen April hat die Fraktion der ÖDP und München-Liste im Stadtrat deshalb einen Antrag gestellt. Darin hieß es, dass das Kreisverwaltungsreferat (KVR) gemeinsam mit der Polizei und der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) eine "effektive Strategie zur Freihaltung von Geh- und Radwegen" entwickeln solle. Denn nur so könnten die "konsequente Ahndung von Falschparkern" forciert und die Geh- und Radwege sicherer gemacht werden.

Die Antwort, die nun rund drei Monate später folgte, sei laut Haider "niederschmetternd".

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Denn: Einen Runden Tisch mit allen Beteiligten, der unter anderem auch von der Fraktion ins Spiel gebracht wurde, wird es nicht geben. Das stellte das KVR in seiner Antwort klar. Da das KVR sowohl mit dem Mobilitätsreferat als auch der Polizei in "regelmäßigem und intensivem Austausch" stehe, sei ein formaler Runder Tisch "entbehrlich".

Auch an der Tuttlinger Straße kommen Fußgänger kaum an den parkenden Autos vorbei. Hier bleiben gerade mal 70 Zentimeter bis zur Hecke.
Auch an der Tuttlinger Straße kommen Fußgänger kaum an den parkenden Autos vorbei. Hier bleiben gerade mal 70 Zentimeter bis zur Hecke. © Foto: iko

Polizei: Gehwegparker machen nur kleinen Teil der Verkehrsüberwachung aus

Zudem teilte die Münchner Polizei mit, dass aufgrund der vorhandenen Kapazitäten eine "flächendeckende Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen mit dem Ziel der Freihaltung von Geh- und Radwegen nicht darstellbar" sei.

Die Gehwegparker würden nur einen Teilbereich der Polizeiarbeit im Bereich der Verkehrsüberwachung ausmachen. Zudem würde der Verkehrsbereich nur einen Teilbereich des gesamten Aufgabenbereichs der Polizei ausmachen. Laut Münchner Polizei wurden im vergangenen Jahr 55.000 Parkverstöße auf Geh- und Radwegen geahndet, 9.300 Fahrzeuge wurden durch die Polizei abgeschleppt.

Das Präsidium betont jedoch, an Örtlichkeiten mit einem erhöhten Gefahrenpotential zu reagieren. Etwa wenn ungeschützte Verkehrsteilnehmer aufgrund von Falschparkern auf die Straße ausweichen müssen.

ÖDP/München-Liste mit neuem Antrag

Die Fraktion gibt indes nicht auf und hat am Freitag einen neuen Antrag eingereicht. Einer der Forderungen: In besonders von Gehwegparkern betroffenen Gebieten soll die Stadt an diese Informationsschreiben verteilen, "um sie darüber zu informieren, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist und private Stellplätze in Garagen für Fahrzeuge genutzt werden müssen".

Im Antwortschreiben auf den ersten Antrag teilte das KVR mit, dass es keine "regelmäßige Tolerierung von Verstößen" geben würde. In Einzelfällen könne jedoch von einer schriftlichen Verwarnung abgesehen werden, wenn dies die Situation vor Ort erlaube – dann bleibt es bei einer mündlichen Verwarnung. Das KVR spricht hier vom sogenannten "Opportunitätsprinzip".

Ein Beispiel: "Örtlichkeiten, an denen keine Lieferzonen zur Verfügung stehen, der Lieferverkehr aber dennoch gewährleistet werden muss", heißt es vom KVR. Voraussetzung sei dann allerdings, dass durch das Halten oder Parken keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

Mit teilweise nur 70 Zentimeter Platz auf dem Gehweg könnte sich das mitunter aber etwas schwieriger gestalten.

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