Ärger in der S-Bahn: Schwarzgefahren trotz gültigem Fahrschein
Oom T. hatte einen gültigen Fahrschein und sollte trotzdem eine Strafe wegen Schwarzfahrens bezahlen – wegen seines Fahrrads und ein paar Minuten.
München - Erst halten ihm zwei Kontrolleure die Tür zur S-Bahn auf. Als sich der Zug in Bewegung setzt, fordern die Männer von ihm 40 Euro.
"Ich dachte, die nehmen mich auf den Arm", sagt Oom T. (35). Dabei hatte der in München lebende Thailänder die beiden Kontrolleure am Bahnsteig im Ostbahnhof extra noch gebeten, sie mögen ihm kurz die Türe aufhalten, damit er noch Zeit hat, seine Streifenkarte zu stempeln.
Radtransport in U- und S-Bahnen ist nicht den ganzen Tag erlaubt
Oom T. ist nachmittags nach der Arbeit mit einem Mountainbike unterwegs. Er ist auf dem Weg zu einem Freund. Vom Ostbahnhof will er kurz nach 16 Uhr mit der S3 zwei Stationen bis Giesing fahren. Mit gültigem Ticket für sich und sein Radl, so dachte er zumindest. Doch kaum setzt sich die S-Bahn in Bewegung, erzählen ihm die beiden Männer vom Sicherheitsdienst, dass sein Ticket nicht gültig sei.
Was der Friseur nicht weiß: Zu den Hauptverkehrszeiten ist unter der Woche von 6 bis 9 Uhr und nachmittags von 16 bis 18 der Transport von Rädern in S- und U-Bahnen nicht erlaubt. "Das hätten mir die beiden doch vorher sagen können", ärgert sich T..
S-Bahn München zeigt sich großzügig
Die AZ erkundigte sich bei der S-Bahn München. Und siehe da, die Strafe wird erlassen."Die Kollegen am Bahnsteig haben zunächst nicht bemerkt, dass es bereits nach 16 Uhr war", sagt eine Sprecherin."Wir entschuldigen uns".
Allerdings hatten die Kontrolleure T. auch angeboten, er könne ohne Strafe an der nächsten Station, der St. Martin-Straße, aussteigen. Doch der 35-Jährige fuhr mit bis Giesing.
Trotzdem zeigt sich die S-Bahn München großzügig und verzichtet auf das erhöhte Beförderungsentgeld.
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