Ärger für Bussone: Stadt verbietet Designer-Möbel

Warum das KVR dem In-Italiener Bussone seine Desinger-Möbel vorm Lokal untersagt.
München - Der Restaurant-Betreiber Gennaro Bussone (47) schäumt vor Wut: „Meine schicken Designer-Bänke darf ich nicht vor mein Lokal aufstellen. Aber die hässlichen Plastikstühle werden von der Stadt genehmigt.“
Bussone betreibt seit fast 20 Jahren den gleichnamigen In-Italiener in der Thalkirchner Straße 126. Die Trattoria liegt im Schatten der Großmarkthalle und ist berühmt für ihre leckeren Langustenschwänze in diversen Variationen. Sie gelten als legendär – weshalb die Promi-Dichte bei Bussone groß ist. Um seine Gäste zu locken, lässt sich Gennaro Bussone immer etwas einfallen. Die alten Plastikstühle hat er durch 18 schicke, massive Holzbänke ersetzt. Sie werten das Restaurant von außen wirklich auf und stehen auch in der vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) genehmigten Freischankfläche.
„25000 Euro habe ich für die Möbel bezahlt, und jetzt soll ich sie wieder wegräumen und die alten Plastikdinger vor mein Lokal stellen.“ Genau so will es die Stadtverordnung. In den so genannten Sondernutzungsrichtlinien, die der Stadtrat beschlossen hat, steht geschrieben, wie die Freischankfläche vor der Gaststätte auszuschauen hat. Da heißt es: Locker sollen die Möbel stehen. Das KVR achtet darauf, dass sich die Wirte an die Vorschriften halten. KVR-Sprecherin Daniela Schlegel: „Die Freischankfläche ist öffentlicher Grund. Man soll nicht den Eindruck bekommen, dass dies eine private Fläche sei.“ Die Möbel solle man schnell wegräumen können.
Außerdem sei bei einer lockeren Bestuhlung „mehr Bewegung“ drin. Große Bänke wie die von Gennaro Bussone könne man schlecht verstellen. Gegen die Anordnung klagte Bussone mit Anwalt Johannes Mohr vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht – ohne Erfolg. Mohr: „Wir gehen in die nächste Instanz. Solange dürfen die Bänke stehen bleiben. Der Stadtrat hatte damals die billigen Bierbänke im Auge. Jetzt kommt es leider nicht mehr auf den Einzelfall an.“ Falls Bussone seine Holzbänke in den Keller stellen muss und es nicht tun sollte, droht ihm der Konzessionsentzug für seinen Freiflächenbetrieb.