Adliger terrorisiert Magdalena Neuner
Er klopfte an ihr Balkonfenster, verfolgte sie, schrieb ihr Liebesbriefe: Biathletin Magdalena Neuner ist Opfer eines Stalkers geworden. Jetzt steht der 44-Jährige in München vor Gericht.
MÜNCHEN/WALLGAU - Für Magdalena Neuner (24) war es ein schwerer Schock, als am späten Abend des 31. August 2010 plötzlich ein fremder Mann an ihrem Balkonfenster in Wallgau klopfte: Ein Stalker. Sie alarmierte die Polizei. Bei der Festnahme leistete Lothar Freiherr von G. (44) erheblichen Widerstand. Die Beamten setzten Pfefferspray ein.
Jetzt steht der Adlige wegen des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung vorm Landgericht München II. Über seinen Strafverteidiger Michael Röhrig legte der Angeklagte ein Geständnis ab: „Die Vorwürfe werden eingeräumt.“
Die Tat hat die Biathlon-Weltmeisterin und Doppel-Olympiasiegerin eine Zeit lang sehr belastet: Sie litt unter extremen Schlafstörungen und Kopfschmerzen. In einem Interview sagte sie: „Ich führe ein Leben wie im Zoo. Meine Fans sind mir sehr, sehr wichtig. Aber es gibt eine kleine militante Gruppe, die echt durchgeknallt ist.“ Aktuell klagte die Sportlerin: „Hätten wir gewusst, was es bedeutet, berühmt zu sein, wer weiß, ob mich meine Eltern dann wirklich gelassen hätten.“
Den Angeklagten beeindruckte nicht einmal eine richterliche Weisung, dass er jedenKontakt unterlassen muss. Auch nach der vorübergehenden Festnahme, stellte ihr der schwer verliebte von G. weiterhin nach. Zwei Monate nach dem Balkon-Überfall legte er einen Golfball mit der Aufschrift „SOS – I love you“ aufs Auto von Neuner. Am 2. November hinterließ er einen Rubikwürfel mit Liebesbrief auf dem Auto.
Erst als sich herausstellte, dass der Angeklagte für 16 Diebstähle und Einbrüche im Raum Mittenwald verdächtigt ist, befassen sich die Ermittler intensiv mit dem Ex-Wirtschafts-Ingenieur, der seit 2008 mit monatlich 1100 Euro in Frührente lebt. Lothar Freiherr von G. leidet unter einer schweren Psychose. Die Gutachter diagnostizierten auch eine „Hypersexualität“ und einen krankhaften Zwang zum „Glückspiel“. Strafrechtlich kann er nicht belangt werden. Ihm droht die Unterbringung in eine geschlossene Klinik.