Acht Jahre Haft für Pasinger Brandstifter

Das Motiv war Rache, "blinder Hass". 306 Menschen schliefen friedlich, als Heinz R. in einem Keller in Pasing zündelte. Jetzt hat ein Gericht das Urteil gesprochen.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Das Motiv war Rache, "blinder Hass". 306 Menschen schliefen friedlich, als Heinz R. in einem Keller in Pasing zündelte. Jetzt das Urteil

München - „Blinden Hass” bescheinigte Richterin Rosi Datzmann dem Angeklagten. Heinz R. (44). Der Malermeister hatte am 15. April 2011 ein Pasinger Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt und damit eine Katastrophe mit vielen Toten riskiert. Ein Zufall verhinderte Schlimmeres, der Brand wurde rechtzeitig entdeckt. Heinz R. aber muss nun wegen schwerer Brandstiftung für acht Jahre ins Gefängnis.

Der Hintergrund: Dem 44-Jährigen war die Wohnung gekündigt worden. Er wollte Rache, bedrohte seine Vermieterin, sabotierte Haustüren mit Sekundenkleber, schändete das Grab ihres verstorbenen Mannes. Das reichte ihm aber nicht. Am 10. März 2011 installierte er eine Konstruktion im Speicher, die 130 Liter Benzin zur Explosion bringen sollte. Doch dieser erste Brandstiftungsversuch scheiterte an der Technik.

Der zweite Versuch aber führte fast zur Katastrophe. Mit einer Zeitschaltuhr setzte er in den Morgenstunden des 15. April 2011 im Keller des Hauses in der Bodenseestraße einen Herd in Gang, auf dem 10 Liter Benzin standen. 306 Personen schliefen zu diesem Zeitpunkt in dem Anwesen.  Weil der Hund des Hausmeisters Gassi gehen musste, wurde das Feuer entdeckt. Die Tür zum Kellerabteil konnte der Mann aber nicht öffnen, weil das Schloss mit Sekundenkleber verstopft war. Mit Verzögerung konnte dann die Feuerwehr den Brand doch noch löschen. Schaden: knapp 100 000 Euro. Die Mieter des Hauses waren eine Woche ohne Strom. Auch dies ein strafverschärfender Aspekt.


Heinz R. nahm das Urteil reg- und kommentarlos entgegen. „Sie haben immer noch nicht das Ausmaß ihres Unrechts begriffen”, sagte Richterin Datzmann in ihrer Urteilsbegründung. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.