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Abzocke mit Corona-Tests: Staatsanwaltschaft fordert Haft

Mit angeblichen Testungen machen die Angeklagten Reibach. Beide sind geständig.
J. Schneider, B. Schultejans |
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Die beiden Angeklagten am Mittwoch zum Prozessauftakt im Gerichtssaal.
Die beiden Angeklagten am Mittwoch zum Prozessauftakt im Gerichtssaal. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

München - Ein anonymer Anruf brachte den Stein ins Rollen. Ansonsten wäre der großangelegte Betrug mit angeblichen Testungen wohl noch länger unentdeckt geblieben.

Die Polizei nahm die Ermittlungen auf und schnell wurde klar, dass es bei der Teststation, die in einem Geretsrieder Handy-Laden eingerichtet worden war, nicht mit rechten Dingen zuging. Ein Ermittler berichtet gestern zu Prozessbeginn, dass er sich selber vor Ort ein Bild gemacht hatte. Wenn die Zahl der Testungen gestimmt hätte, wären ein großer Publikumsandrang und Testungen im Zwei-Minuten-Takt notwendig gewesen. Davon war aber nichts zu sehen. Der Schwindel flog auf.

13.000 Tests abgerechnet, aber nur rund 1.000 gemacht

Gestern startete dann der Prozess gegen das Betrüger-Paar, welches die Vorwürfe einräumte. "Das war Gier", erklärt der 31-jährige Angeklagte. Seine Komplizin (34) berichtet, das man das ergaunerte Geld für Schulden und Luxus-Autos ausgegeben hat. Mehr als 13.000 Tests rechneten die Angeklagten laut Anklage bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab. Tatsächlich waren aber nur etwa 1.000 Tests tatsächlich gemacht worden. Der KVB entstand ein Schaden von etwa 150.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb wegen Betruges dreieinhalb Jahre Haft für den Mann sowie zwei Jahre und neun Monate Haft für seine 34 Jahre alte Verlobte.

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Angeklagten hätten die Pandemielage ausgenutzt

Die Verteidiger des angeklagten Paares fordern Bewährungsstrafen für ihre Mandanten. Sie betonen vor allem, wie leicht dieser Betrug aufgrund fehlender oder nur stichprobenartiger Kontrollmechanismen gefallen sei. Viel kriminelle Energie sei dafür nicht nötig gewesen.
Doch die Richterin sieht das anders. Ganz anders. Sie spricht in ihrem Urteil im Gegenteil von "hoher krimineller Energie" und von "sozialschädlichem Verhalten". Die Angeklagten hätten die Pandemielage ausgenutzt. Sie schickt beide Angeklagte ins Gefängnis: zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Mann, sieben Monate weniger für seine Komplizin.

Der Fall ist nur die Spitze des Eisbergs: Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) spricht von 84 Verfahren gegen namentlich bekannte und 23 Verfahren gegen namentlich unbekannte Personen bis Ende 2022, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Corona-Teststellen geführt werden.
 

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5 Kommentare
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  • Monika1313 am 01.02.2023 18:22 Uhr / Bewertung:

    Sich aus einer Notlage persönlich zu bereichern ist ungefähr so schäbig wie älteren Menschen ihr Erspartes zu ergaunern. Daher finde ich hohe Strafen als gerechtfertigt.

    Wundert mich aber nicht, wenn selbst Politiker und deren Töchter es vormachen, weil sie vor lauter Gier den Hals einfach nicht vollkriegen.

  • Fußball-Fan am 01.02.2023 18:26 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Monika1313

    Sich in einer Notlage persönlich zu bereichern ...kommt uns das nicht bekannt vor??? Nüßlein (CSU), Sauter (CSU), Frau Tandler und andere...?????

  • Tony Colonia am 01.02.2023 15:53 Uhr / Bewertung:

    Leider nur die Spitze des Eisbergs.

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