Absurde Regeln und Strafen: So quält die Stadt die Wirte

Corona hat es Wirten noch komplizierter gemacht. Zwei von ihnen berichten in der AZ von Dauerkontrollen durch das KVR und verwirrenden Regeln. Türen, Trennwände, Masken: Wirte können viel falsch machen.
von  Ruth Frömmer
Barkeeper Claudius Engel (l.) und Wirt Ahmet Özkan von der Gorilla-Bar bekommen zur Zeit recht häufig Besuch. Leider nicht nur von Gästen.
Barkeeper Claudius Engel (l.) und Wirt Ahmet Özkan von der Gorilla-Bar bekommen zur Zeit recht häufig Besuch. Leider nicht nur von Gästen. © Daniel von Loeper

München - Kontrolle muss sein, das versteht Doris Demel. Sie hat beim Finanzamt gearbeitet und weiß, wie wichtig Ordnung ist.

Fehler sind schnell gemacht

Mitten im Lockdown hat sie den Stehausschank Wein Feldmann in Neuhausen übernommen und weiß, dass Lokale zum Schutz der Menschen ihre Corona-Auflagen erfüllen müssen. Und dass Anwohner ein Recht auf eine geruhsame Nacht ohne Kneipenlärm haben.

Aber was genau darf ich, was soll ich und was muss ich denn jetzt eigentlich? Das fragen sich so einige Barbetreiber. Nachdem zu den Gastro-Vorschriften auch noch die Infektionsschutzmaßnahmen dazugekommen sind, ist die Möglichkeit, Fehler zu machen und eine Bußgeldstrafe zu kassieren, gestiegen. Und das in einer Zeit, wo jeder fehlende Euro den Wirten wehtut.

Beschwerde schon am besten Tag

Die Freude über die Wiedereröffnung wurde im Feldmann schon am ersten Tag durch eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung getrübt. Demel ist verunsichert. Jeden Abend räumt sie ihre Freischankfläche um 22 Uhr und bittet die Gäste nach drinnen.

Im Juli kamen zwei Kontrolleure ins Lokal und bemängelten, dass ihre Türe nach 22 Uhr noch offen stand. In einem anderen Lokal saßen die Gäste zu dieser Zeit noch draußen. Während der Kontrolle vergaß ein Gast, bei der Bestellung am Tresen seine Maske aufzusetzen.

Doris Demel am Tresen des Wein Feldmann ist erleichtert.
Doris Demel am Tresen des Wein Feldmann ist erleichtert. © Daniel von Loeper

Ansonsten gab es nichts zu bemängeln. Trotzdem flatterte eine Abmahnung wegen der geöffneten Türe und der fehlenden Maske ins Haus.

So argumentiert das KVR

Ein KVR-Sprecher teilt der AZ mit, dass die Außengastronomie von Gaststätten mit gesetzlicher Sperrzeit bis 23 Uhr, an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis September bis 24 Uhr betrieben werden darf. "Eine Bewirtung der Freischankfläche wäre demnach in diesem Fall bis 23 Uhr zulässig gewesen, es fand aber keine Bewirtung statt."

Ob das nun spitzfindig ist oder nicht, Demel ist erleichtert und weiß jetzt immerhin, dass ihre Türe nach 22 Uhr nur offenstehen darf, wenn draußen auch Gäste sitzen. Aber eine Verunsicherung bleibt.

Ist das noch Kontrolle oder schon Schikane?

Schon etwas mehr als verunsichert sind Ahmet Özkan und Claudius Engel von der Gorilla Bar einige Straßen weiter. Die beiden fühlen sich geradezu schikaniert. "Wir haben ständig Kontrolleure vom KVR oder der Polizei hier", erzählt Özkan. Warum genau, findet er nicht mehr nachvollziehbar.

Beim KVR heißt es, dass flächendeckend Kontrollen stattfinden: "Die Häufigkeit der Kontrollen bei einzelnen Betrieben richtet sich nach Erfahrungswerten zum Kontrollbedarf der einzelnen Betriebe im Zuständigkeitsbereich.

Seit Beginn der Corona-Pandemie musste die Kontrolldichte der Gaststätten erhöht werden, um die Einhaltung der Vorgaben der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu überprüfen."

"Ich bin langsam persönlich gekränkt"

Aber mehrmals die Woche Besuch von Beamten zu bekommen, zermürbt den Barbetreiber: "Ich habe die Beamten schon gebeten, mir zu sagen, was ich noch machen soll. Denn ich bin langsam persönlich gekränkt, dass mir die Vernunft abgesprochen wird. Schließlich habe ich eine Verantwortung meinen Gästen gegenüber, der ich auch nachkommen möchte."

Schon vor Corona gab es Ärger mit einer Nachbarin wegen Ruhestörung. Aber seit der Pandemie hat sich die Situation verschärft. Ein paar Fehler sind tatsächlich passiert. Einmal hatte Özkan während des Lockdowns beim Straßenverkauf seine Maske im nicht bewirteten Innenbereich nicht auf.

Eine Nachbarin fotografierte ihn - es kam zum Gerichtsverfahren

Die Nachbarin hat ihn fotografiert und angezeigt, es gab ein Gerichtsverfahren, er bezahlte eine Strafe. Auch ein Verstoß gegen die Gaststättenverordnung, weil ein paar Gäste zu lange im Außenbereich saßen, wurde angezeigt.

Mit dem Außenbereich hatte die Bar bisher noch keine Erfahrung, denn vor Corona gab es hier keinen. Aber die beiden Männer wollten alles coronakonform machen und brachten dort Trennwände zwischen den Tischen an.

Chaos um Trennwände

"Dann kam eine Mitarbeiterin des KVR und sagte, die Trennwände außen müssen weg, da diese außen nicht erlaubt seien und innen mit einer Höhe von zwei Metern vorgeschrieben sind. Unsere waren nicht bedeutend niedriger", berichtet Özkan.

Daraufhin habe er sofort seinen Akkuschrauber geholt und die Trennwände im Schanigarten vor den Augen der KVR-Mitarbeiterin abgeschraubt. "Sie sagte also, außen sind keine Trennwände zur Reduzierung der Abstände erlaubt und innen schon", so Özkan weiter.

Einige Tage später standen dann Zivilpolizisten vor der Tür und mahnten erneut haltlose Lärmvorwürfe ab, dieses Mal direkt vom KVR angeordnet. Zehn Tage nach dem Besuch bemängelte die Kontrolleurin schriftlich das, was sie angeordnet hatte und verlangte das Gegenteil: Trennwände draußen aufzustellen und die im Innenbereich zu entfernen.

Beim KVR kann man die Aufforderung der kontrollierenden Dienstkraft, die Trennwände im Außenbereich zu entfernen, nicht bestätigen. Dort heißt es: "Laut Kontrollbericht wurde hingegen die zu geringe Höhe von 1,50 Metern der Trennwände im Außenbereich beanstandet."

Die Trennwände müssen mindestens zwei Meter hoch sein

Nach der Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sollen Trennvorrichtungen im Außenbereich mindestens zwei Meter hoch sein. "Beanstandet wurde außerdem das Aufstellen von Trennwänden im Innenbereich", heißt es vom KVR weiter.

Gemäß den Vorgaben des Freistaats dürfen in Innenräumen von Gaststätten keine Trennwände zur Verringerung der vorgeschriebenen Mindestabstände aufgestellt werden. "Ob unmittelbar danach eine Kontrolle des Betriebs durch Polizeidienstkräfte stattfand, ist nicht bekannt.

Langsam geht es dem Wirt an die Substanz

In der Regel informiert die zuständige Bezirksinspektion die jeweilige Polizeiinspektion über Beanstandungen", so ein Sprecher des KVR. Inzwischen stehen die Trennwände ordnungsgemäß. Aber Özkan ist erschöpft.

Obwohl er die Einnahmen dringend gebrauchen kann, öffnet er seine Bar jetzt einen Tag weniger. Er braucht einen Tag zum Durchatmen. Ohne Angst, Fehler zu machen. Denn langsam geht es ihm an die Substanz.

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