Absurd! Toter Münchner soll Wahlunterlagen vernichten
München - Wenn der Amtsschimmel erst mal wiehert, dann aber richtig: Vor der Bundestagswahl berichtete die AZ, dass das Kreisverwaltungsreferat (KVR) jahrelang Wahlbenachrichtigungen an den 2013 verstorbenen Münchner Siegfried Hollweck († 79) verschickt hat. Erst, als die AZ nachhakte, versprach man dort, der Fehler würde sofort korrigiert.
Wahlunterlagen an Toten geschickt: Witwe wartet auf Entschuldigung
Witwe Angelika Hollweck hätte wenigstens eine Entschuldigung erwartet, doch weit gefehlt. Am Donnerstag kam erneut Post vom Amt, wieder adressiert an ihren verstorbenen Mann.

Absurdität: Toter soll Brief vernichten und Bundestagswahl inzwischen vorbei
Der Brief ist an Absurdität kaum zu überbieten: "Wir haben Sie heute aus dem Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München gelöscht", heißt es darin. Der Grund sei, "dass sich Ihre Voraussetzungen für die Wahlberechtigung in München geändert" hätten. Tote dürfen also nicht mehr wählen? Aber vernichten solle der Empfänger die Wahlbenachrichtigung bitte noch. Überflüssig zu erwähnen, dass die Wahl inzwischen vorbei ist.
Zu guter Letzt ist das Schreiben noch mit einem rechtlichen Hinweis versehen: "Sie können Einspruch einlegen, wenn Sie mit der Streichung nicht einverstanden sind."