"Abschreckung erzielen": Münchner Polizei greift bei Corona-Partys durch

München - Kurz nachdem die nächtliche Ausgangssperre in Kraft trat, beließ es die Polizei oft noch bei mündlichen Verwarnungen. Das ist inzwischen vorbei. "Es wird konsequent durchgegriffen – auch, um eine gewisse Abschreckung zu erzielen", sagte ein Polizeisprecher am Montag.
Innerhalb von drei Tagen haben Münchner Polizisten 358 Verstöße festgestellt und angezeigt. 33 Mal erwischten sie Leute, die gegen die Ausgangssperre verstießen. Zwei Mal rückte sie zu privaten Großtreffen beziehungsweise Partys aus. Zwischen Freitag, 6 Uhr, und Montag, 6 Uhr, hat die Polizei fast 5.000 Kontrollen durchgeführt.
Erwachsene spielen im Westend Fußball – bis die Polizei kommt
Am Freitagabend, gegen 20.20 Uhr, ging in der Einsatzzentrale ein Hinweis ein, dass in einer Wohnung in Denning viele Menschen feiern. Vor Ort stellten Streifenbeamten fest, dass sich dort 16 Leute aus verschiedenen Haushalten zusammen aufhielten. Sie waren zwischen 16 und 56 Jahre alt. Alle bekommen nun Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.
Nur wenige Stunden später rückte die Polizei zu einem Hotel in Unterhaching aus. Dort feierten gegen 1 Uhr früh 14 Jugendliche zusammen. Sie kassierten Anzeigen und zusätzlich Platzverweise – wären sie später wieder zurückgekommen, würde es noch teurer werden.
Völlig anders geartet war ein Einsatz auf einem Schulgelände im Westend am Sonntagnachmittag. Dort spielten zwölf Erwachsene zusammen Fußball, was in diesen Zeiten ebenfalls nicht erlaubt ist. Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an. Mannschaftssport ist derzeit nur für Leistungssportler und Profis unter strengen Regeln gestattet und ohne Zuschauer. Individualsport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit Personen eines weiteren Hausstands erlaubt, wenn die Gesamtzahl fünf Personen nicht überschreitet (Kinder unter 14 zählen nicht mit). Ein Polizeisprecher: "Derzeit wird auch geprüft, ob sich die Personen illegal Zutritt auf das Schulgelände verschafft haben."