Abriss verboten: Nach Kauf wird Haus in München unter Denkmalschutz gestellt – Eigentümer klagt

Bei zwei Häusern im Münchner Stadtviertel Schwabing wehrt sich der Denkmalschutz gegen Abriss und Veränderung.
von  John Schneider
Augenscheintermin im Regen: Die Kammer des Verwaltungsgerichts in der Königinstraße.
Augenscheintermin im Regen: Die Kammer des Verwaltungsgerichts in der Königinstraße. © Daniel von Loeper

München - Das hatte sich der Vorsitzende Richter Josef Beil ganz anders vorgestellt. Ein schöner, spätsommerlicher Lokaltermin mit viel Sonne hätte es werden sollen. Stattdessen gießt es wie aus Kübeln, als sich Beil und seine Verwaltungsgerichtskammer am Montagmorgen mit Vertretern der beklagten Stadt und des Klägers vor der Tür des Hauses an der Königinstraße treffen.

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Grund des Augenscheintermins: Der Eigentümer, der die Immobilie 2015 erwarb, will das Haus abreißen lassen, um für sich und seine Familie an der Stelle ein neues Domizil zu schaffen. "Es soll ein Generationenhaus werden", erklärt der Eigentümer, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, im AZ-Gespräch.

Doch der Denkmalschutz stellt sich quer. Dem Haus, das in den Jahren 1928/29 an der Grenze zum Englischen Garten von zwei renommierten Architekten entworfen worden sein soll, komme große geschichtliche Bedeutung zu. So ein Argument. Ein anderer, städtebaulicher Grund sei, dass das Haus mit dem steilen Walmdach die Ohmstraße optisch abschließt.

Die Stadt München sagte erst, dass die Häuser in Schwabing nicht unter Denkmalschutz stehen

Was dem Kläger wohl besonders bitter aufstößt: Der Eintrag in die Liste der Schwabinger Einzelbaudenkmäler erfolgte erst 2017. Also erst nachdem der Eigentümer die Information bei der Stadt eingeholt hatte, dass das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehe.

Thomas Meyer, der Anwalt des Klägers, erklärt, dass es sich nach Erachten des Klägers bei dem Bestandsgebäude nicht um ein Baudenkmal handelt. "Die von der Landeshauptstadt München vorgebrachten Gründe tragen die Einstufung als Denkmal nicht." Das Gericht stellt am Ende der Verhandlung fest, dass beide Seiten gute Argumente haben und sieht noch Klärungsbedarf. Nun soll ein weiteres Gutachten eingeholt werden, bevor die Sache entschieden wird.

Modernisierungen in der Schwabinger Agnesstraße geplant: Balkone und ein Aufzug

Denkmal oder nicht? Das ist auch die zentrale Frage in einem zweiten Fall. In der Schwabinger Agnesstraße wollen die Eigentümer das Haus aufstocken und unter anderem mit Balkonen und Aufzug versehen.

Ist das Eckhaus in der Agnesstraße ein Baudenkmal?
Ist das Eckhaus in der Agnesstraße ein Baudenkmal? © Daniel von Loeper

Doch gerade das Treppenhaus des 1912 gebauten Gebäudes scheint den Denkmalschützern aus geschichtlichen Gründen als Beispiel der Bauweise der Zeit besonders wertvoll zu sein. Für den Einbau eines Lifts bleibt da kaum Spielraum.

Dem scheint sich auch das Gericht anschließen zu wollen. Am Status des Denkmals habe die Kammer "keine großen Zweifel", erklärt Josef Beil. Vor allem das Treppenhaus sei eindrucksvoll und zeige, wie der gehobene Mittelstand zu der Zeit gelebt habe.

Das Argument der Kläger, dass von außen betrachtet von dem Denkmal "nicht viel übrig ist", scheint die Richter und Richterinnen dagegen nicht so recht zu überzeugen.

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