Abmahnung für „Höllenblitz“-Chef

  Er wollte Bremer Beamte bestechen: Klaus Renoldi junior darf auf der Wiesn bleiben – erhält aber Punktabzug und zwei Rügen von der Stadt.
Thomas Gautier, Christian Pfaffinger |
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Schausteller Klaus Renoldi junior kommt davon: Auch 2014 wird er mit der Achterbahn „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest vertreten sein.
dpa/Gregor Feindt Schausteller Klaus Renoldi junior kommt davon: Auch 2014 wird er mit der Achterbahn „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest vertreten sein.

Er wollte Bremer Beamte bestechen: Klaus Renoldi junior darf auf der Wiesn bleiben – erhält aber Punktabzug und zwei Rügen von der Stadt.

München - Die Sünde von Bremen hat in München keine Konsequenzen – jedenfalls keine allzu schlimmen. Der Wiesn-Schausteller Klaus Renoldi junior darf mit seiner Achterbahn „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest bleiben – obwohl er versucht hatte, zwei Bremer Beamte zu bestechen.

Anfang 2013 hatte Renoldi zwei Verantwortliche für einen Bremer Jahrmarkt besucht – einmal mit Champagner, einmal mit Fußballkarten für das Spiel Bayern gegen Werder (AZ berichtete). Die Folge: Das Amtsgericht Bremen verurteilte ihn und seinen Vater zu Geldstrafen auf Bewährung.

Fliegt Renoldi deshalb von der Wiesn? Nein!

Das Referat für Wirtschaft und Arbeit (RAW) bestätigte auf AZ-Anfrage: Klaus Renoldi jr. darf mit seinem „Höllenblitz“ auf dem Oktoberfest bleiben. Aber mit Auflagen.

Die Behörde habe die Urteilsbegründung des Amtsgerichts Bremen gegen den Schausteller rechtlich geprüft, so RAW-Sprecher Wolfgang Nickl. Die Folge: eine Abmahnung – und Punktabzug bei der Bewertung!

„Wegen des Urteils wird die Bewerbung von Herrn Renoldi zur Wiesn 2014 nachträglich schlechter bewertet und hat auch in den nächsten Jahren Punktabzüge zur Folge“, sagt Nickl. „Dadurch fällt der ,Höllenblitz’ jedoch nicht so weit zurück, dass stattdessen ein anderer Bewerber Anspruch auf die Zulassung hätte.“ Trotz der Punktestrafe steht Renoldi in der Gesamtwertung also immer noch besser da als seine Konkurrenz. Deshalb darf er bleiben.

Das RAW wird ihn aber schriftlich abmahnen, kündigt Wolfgang Nickl an – und hat noch einen Rat an Renoldi parat: „Die Stadt erwartet von Herrn Renoldi rechtstreues Verhalten, ein Wiederholungsfall könnte seine Zuverlässigkeit als Beschicker der Wiesn in Frage stellen.“

Auch vom Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat Klaus Renoldi jr. bereits Post bekommen. Die Behörde hatte den Fall gewerberechtlich überprüft. Auch hier kommt Renoldi mit einer Abmahnung davon.

Als die AZ ihn telefonisch erreicht, gibt sich Renoldi ahnungslos. „Ich weiß nix“, sagt er dazu nur.

 

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