Abercrombie & Fitch: Was Arbeitgeber regeln dürfen
Skurrile Anweisungen an die Mitarbeiter von Abercrombie & Fitch – und wie viele von ihnen rechtens sind.
München - Keine Bärte, keine Schals, keine Getränke: Diese und andere Regeln aus dem internen Mitarbeiterhandbuch der US-Bekleidungskette Abercrombie & Fitch (A&F) klingen skurril und überraschend. Die AZ berichtete exklusiv über die Kontrollwut im Kult-Laden. Jetzt stellt sich die Frage: Sind diese Regeln rechtens? Der Sprecher der Gewerkschaft Verdi Bayern, Hans Sterr, kann vieles nicht nachvollziehen – und manches gar nicht akzeptieren.
KLEIDUNG
Regel: A&F regelt, was Mitarbeiter tragen dürfen. Trikots, Mützen, Käppis oder Kleidung mit Werbe- und Schriftzügen sind verboten.
Rechtslage: Grundsätzlich dürfen Unternehmen das Aussehen ihrer Mitarbeiter regeln, sagt Sterr. So dürfen Banken von Schalterangestellten verlangen, Krawatten zu tragen, Modefirmen dürfen Kleidung mit Aufdrucken von Fremdfirmen verbieten.
GESICHTSBEHAARUNG
Regel: Schnurr-, Voll- und Kinnbärte und lange Koteletten sind bei A&F verboten.
Rechtslage: „Gesichtsbehaarung kann sehr wohl Ausdruck der Persönlichkeit sein“, sagt Sterr. Ein Eingriff sei „nicht zulässig. Natürlich darf der Arbeitgeber aber verlangen, dass der Bart gepflegt ist“. A&F dürfe fordern, dass Mitarbeiter mit Kundenkontakt rasiert sind, damit sie nicht ungepflegt aussehen. Kommt ein Mitarbeiter aber mit Vollbart aus dem Urlaub, darf der Arbeitgeber nicht verlangen, dass er ihn abrasiert.
SCHMUCK UND PIERCINGS
Regel: A&F fordert einfachen, klassischen Schmuck. Piercings an Bauchnabel, Nase, Braue, Lippe und Zunge sind laut Mitarbeiterhandbuch „nicht akzeptabel“, Hals- und Armbänder auch nicht.
Rechtslage: Das darf der Arbeitgeber, sagt Hans Sterr.
MAKE-UP
Regel: Schminke darf bei A&F nur sein, wenn sie dem natürlichen Hautton entspricht. Eyeliner ist verboten, ebenso Lippenstift.
Rechtslage: „Das gibt es auch in anderen Firmen“, sagt Verdi-Mann Sterr. „Da gibt es auch oft Streit.“ Aber ein Arbeitgeber dürfe dezentes Make-up verlangen.
HAARFARBE
Regel: A&F fordert, dass Haarfarbe und/oder Strähnchen „natürlich wirken“.
Rechtslage: „Das geht gar nicht“, sagt Arbeitsexperte Sterr. „Wer definiert natürlich? Ist blond okay, rot aber nicht? Da ist der Arbeitnehmer Willkür ausgesetzt.“
FINGER- UND FUSSNÄGEL
Regel: Bei Abercrombie dürfen Fingernägel maximal sechs Millimeter lang sein. Das Handbuch regelt auch ihre Farbe.
Rechtslage: „Absurd“ nennt Sterr die Regeln, auch wenn die grundsätzlich in Ordnung seien. Nur: „Wenn jemand wegen sieben Millimeter langen Nägeln abgemahnt wird, wird das vor keinem deutschen Gericht durchgehen.“
DURCHSUCHUNGEN
Regel: Verlässt ein A&F-Angestellter den Laden, müssen seine Tasche und Mantel „immer“ durchsucht werden.
Rechtslage: „Das geht definitiv nicht“, sagt Hans Sterr. Ein Generalverdacht sei „unter keinen Umständen“ erlaubt. Erlaubt sind Kontrollen nur, wenn es Fälle von Diebstahl in der Filiale gibt – und Hinweise, dass Mitarbeiter klauen. „Dann darf es nach Ankündigung stichprobenartige Kontrollen geben“, sagt Sterr.
HANDYS
Regel: Sie sind – auch in der Nachtschicht – nicht erlaubt.
Rechtslage: Das ist okay.
ESSEN UND GETRÄNKE
Regel: Kaugummi, Essen und Trinken sind – auch in der Nachtschicht – nicht erlaubt.
Rechtslage: „Ein Verbot von Essen und Kaugummis kann ich verstehen“, so Sterr. Auch ein Getränkeverbot sei zulässig, „der Arbeitgeber muss aber klarstellen, wann und wo Mitarbeiter trinken dürfen, und sie dürfen das nicht auf die Pausen reduzieren.“
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