9 und 7 Jahre: Lange Haft für Disco-Prügler

MÜNCHEN - Patrick W. und Andre A. traten ihrem Opfer ins Gesicht - aus Wut, weil sie aus dem M-Park geflogen waren. Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung bekamen sie am Montag hohe Haftstrafen.
Entsetzen auf der Anklagebank, Wutgeheul und Tränen bei den Angehörigen im Zuschauerraum - das war die erste Reaktion auf das Urteil der Jugendkammer am Landgericht München im Fall der M-Park-Schläger. Andre A. (21) muss sieben Jahre Jugendhaft verbüßen, sein Spezl Patrick W. (21) wurde vom Richter für neun Jahre ins Gefängnis geschickt. Beide haben sich nach Überzeugung der Kammer des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht.
Lachende Gesichter dagegen beim Nebenkläger Michael R. (22) und seinem Anwalt Florian Schneider. Die Genugtuung über das harte Urteil war ihnen anzumerken. Eine verständliche Reaktion, immerhin war der Oberkiefer von Michael R. am 17. Mai 2007 durch die beiden Schläger und einen flüchtigen Komplizen durch Tritte ins Gesicht komplett abgetrennt worden. Der Schädel von Michael R. musste mit sieben Eisenplatten und 14 Schrauben fixiert werden. Noch heute spürt der Schreiner die Folgen der brutalen Tritte im Gesicht.
Motiv: Wut. Die drei Schläger waren kurz zuvor aus der Diskothek M-Park an der Landsberger Straße rausgeworfen worden. Ihre Aggressionen ließen sie an einem unschuldigen Opfer aus.
Staatsanwalt Laurent Lafleur hatte überraschend auf Mordversuch plädiert: „Sie haben den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen." Nebenklage-Anwalt Schneider: „Das sind tickende Zeitbomben.“
Die Verteidiger forderten dagegen Freispruch. Zu widersprüchlich seien die Aussagen, die Zeugen seien zur Tatzeit betrunken gewesen. Richter Reinhold Baier aber schenkte den Zeugen Glauben, dass die drei Schläger ihr Opfer brutal angegriffen haben. Sein Fazit: „Die Tat ordnet sich ein in die Reihe der Gewalttaten der letzten Wochen.“
John Schneider