83-Jähriger Flatrate angedreht

MÜNCHEN - Surfen, Highspeed, Flatrate diese Begriffe sind Christine Wagner fremd. Die 83-Jährige besitzt keinen PC. Davon jedoch ließ sich die Telekom nicht abhalten: Eine Callcenter-Mitarbeiterin drehte der Rentnerin eine teure Doppelflatrate an.
Davor haben viele ältere Menschen Angst: Am Telefon verspricht eine nette Stimme ein tolles Angebot. Und mit einem mal hat man einen Vertrag geschlossen. Christine Wagner hat von dieser Masche gehört, ist vorsichtig. „Normalerweise“, sagt sie, lege ich gleich den Hörer auf.“ Doch diesmal, Mitte Dezember, war es die Telekom. Ein seriöses Unternehmen, bei dem sie schon lange Kundin ist.
Wenn Christine Wagner an das Telefonat denkt, ärgert sie sich: „Ich habe nicht kapiert, worum es geht.“ Sie sagte der Frau am Telefon: „Ich bin 83, ich kenne mich mit den Angeboten nicht aus. Ich brauche nur das Telefon.“ Die Telekom-Mitarbeiterin blieb hartnäckig. Frau Wagner könne sich besser stellen, wenn sie bloß ihren Tarif wechseln würde.
Dabei viel auch der Begriff Surfen. Denn es ging um eine Doppelflatrate für Telefonieren und Internet. „Das Gespräch dauerte unendlich. Am Ende wollte ich nur noch, dass die Frau mich in Ruhe lässt,“ sagt das Überredungs-Opfer. Deswegen stimmte sie dem Tarifwechsel zu. Ab diesem Moment zeichnete die Telefonistin das Gespräch auf. „Alles, was ich vorher gesagt habe, wurde aber nicht aufgezeichnet“, ärgert sich Wagner.
Im Januar dann der Schock: Die Auftragsbestätigung flattert ins Haus. Der Preis: 40 Prozent höher als der alte Tarif. Die 83-Jährige informierte ihren Sohn. „Ich wusste nicht, was ich sonst tun sollte.“ Der Sohn handelte entschlossen, erhob Einspruch bei der Telekom. Mittlerweile hat sich das Unternehmen entschuldigt, der Vertrag ist storniert.
Markus Saller, Jurist bei der Verbraucherzentrale Bayern findet den Anruf des Call-Centers sehr dreist: „Hier geht es um einen Tarif, den die Kundin offensichtlich nicht braucht.“ Wer etwas Ähnliches erlebt, dem rät Saller, schnellstmöglich vom zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Vanessa Assmann