810 Fälle: Fast drei Jahre Haft für Bahn-Betrüger
München - Dieses Urteil hat es in sich. Weil er zwischen Mai 2019 und Februar 2022 in 810 Fällen mit betrügerisch erlangten Kreditkartendaten Online-Zugfahrtickets der Deutschen Bahn buchte, wurde ein 29-Jähriger aus München vom Schöffengericht des Amtsgerichts München zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt, wie das Amtsgericht in einer Pressemeldung bekanntgab. In 97 der 810 Fälle nutzte der Verurteilte die Zugtickets selbst, in den übrigen Fällen verkaufte er die Tickets gewinnbringend weiter.
Onlineticket-Betrug: Münchner Täter muss fast drei Jahre ins Gefängnis
Das Gericht ging in den Fällen mit einem Schaden von über 25 Euro von gewerbsmäßigem Handeln aus, da sich der arbeitslose Angeklagte ohne festes Einkommen durch die Taten eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen wollte.
Neben der fast dreijährigen Freiheitstrafe wurde der Mann zudem zu einer Geldstrafe von 32.242,50 Euro verurteilt. Dabei handelt es sich exakt um die Schadenssumme, die der Deutschen Bahn durch die Betrügereien entstanden sind.
Bei der Strafzumessung rechnete das Gericht dem Angeklagten positiv an, dass er sämtliche Taten vollumfänglich eingeräumt hatte, allerdings wurde dem 29-Jährigen beim Urteil zur Last gelegt, dass er bereits vor dem Ticket-Betrug strafrechtlich in Erscheinung getreten war.
Da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft München I gegen das Urteil Berufung eingelegt haben, ist dieses noch nicht rechtskräftig.