7-Jährige missbraucht: Steuerobersekretär (35) gefeuert

Ein Steuerobersekretär muss seinen Dienst im Landesamt für Steuern quittieren. Der Mann war zuvor wegen Missbrauchs einer 7-Jährigen und des Erwerbs von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Was er zu den Vorwürfen sagt.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Ein Steuerobersekretär muss seinen Dienst im Landesamt für Steuern quittieren. Der Mann war zuvor wegen Missbrauchs einer 7-Jährigen und des Erwerbs von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Was er zu den Vorwürfen sagt.

Humpelnd kam er ins Gericht. Doch viel Mitleid konnte der gegen seine Entlassung klagende Karl S. (Name geändert) nicht erwarten. Der Finanzbeamte des Landesamtes für Steuern stimmte dann letztendlich im Verwaltungsgericht auch seiner Entlassung aus dem Dienst zu. Die Richterin hatte Karl S. zuvor klar gemacht, dass ihr Urteil nicht milder ausgefallen wäre. Hintergrund der Entlassung: Der 35-Jährige war wegen Missbrauchs der Tochter seiner früheren Lebensgefährtin und des Erwerbs von Kinderpornographie vom Amtsgericht zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Steuerobersekretär hatte 2006 das damals 7-jährige Mädchen in drei Fällen unter Dusche berührt.

Der nach einer Hüftoperation schwerbehinderte Obersekretär, der sehr schlecht sieht und eine künstliche Niere hat, erklärte, er habe das Urteil im beschleunigten Strafverfahren nur akzeptiert, weil sein damaliger Verteidiger ihn gewarnt habe, die Strafe könne in einer mündlichen Verhandlung höher ausfallen. Karl S. gab vor den Verwaltungsrichtern zwar die Kinderpornos und das gemeinsame Duschen zu, leugnete aber das Mädchen missbraucht zu haben.

Die zunächst beantragte Vernehmung des Kindes wurde aber zurückgenommen, nachdem die Vorsitzende Richterin warnte: "Der Erwerb der Kinderpornografie reicht völlig für eine Entfernung aus dem Dienst." Worauf Karl S. selbst seine Entlassung bantragte.

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