6 Jahre Gefängnis: Horst Mahler im Gerichtssaal verhaftet

MÜNCHEN - Wegen Volksverhetzung in drei Fällen wurde der Rechsextrermist Horst Mahler vom Landgericht München II zu sechs Jahren Haft verurteilt. Noch im Gerichtssaal erging Haftbefehl gegen den 70-Jährigen.
"Ich stehe hier, weil ich es so wollte." Das hatte Horst Mahler (70) zu Beginn des Prozesses dem Gericht gesagt. Jetzt wird der Ex-RAF-Anwalt und NPD-Verteidiger sitzen und zwar sechs Jahre lang. Das Münchner Landgericht II verurteilte ihn wegen Volksverhetzung in drei Fällen. Mahler hatte in einem Interview gegen die Juden in Deutschland gehetzt und Texte des Holocaust-Leugners Germar Rudolf an Politiker in Berlin und Ebersberg verschickt. Der Richter erließ noch im Gerichtssaal Haftbefehl gegen Mahler.
Mit der Höhe der Haftstrafe folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Mahler selbst hatte in seinem Schlusswort - das fast zwölf Stunden dauerte und sich über drei Verhandlungstage erstreckte - erklärt, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Richter Martin Rieder konnte denn auch keinerlei Reue bei dem Angeklagten finden, die vielleicht zu seinen Gunsten hätte ausgelegt werden können. Im Gegenteil: Mahler habe "Hass gepredigt" und seine strafbaren Handlungen im Prozess fortgeführt. Der Richter ließ kein gutes Haar an der "pseudowissenschaftlichen" und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitierweise Mahlers. Die Gerichte seien die letzte Bühne eines "selbstgefälligen Selbstdarstellers". Mahler käme ihm vor wie ein Ex-Schlagerstar, der jetzt nur noch bei Eröffnungen von Möbelhäusern singen darf. Rieder: "Aber die "Horst-Mahler-Show" ist nun zu Ende." Und ließ den Verurteilten abführen.
jot