59-jähriger Münchner wegen Ladendiebstahls verurteilt
München - Fünf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung: Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht München gegen einen Ladendieb.
Unter starkem Alkoholeinfluss hatte ein 59-jähriger Münchner in einem Geschäft Neuhausen im Sommer Nahrungs- und Genussmittel entwendet. Vor allem Fleischwaren hatte er in einer Tüte zusammengerafft, für einen Gegenwert von knapp 180 Euro. Kurz hinter dem Ausgang der Rewe-Filiale am Romanplatz wurde er dann von einem Mitarbeiter eingeholt, der ihn am Ärmel festhalten konnte. Der Dieb riss sich heftig los, ließ die Tüte fallen und traf den Ladenmitarbeiter im Gesicht. Beide gingen zu Boden.
Regelmäßiges Trinken
Nach eigenen Angaben war der Verurteilte betrunken: Seit er 2016 seinen Job verloren habe, trinke er regelmäßig auch schon morgens. Sein Alkoholkonsum habe begonnen, als er 35 Jahre alt war.
Auch am fraglichen Morgen sei er betrunken gewesen - und "dann kriege ich plötzlich Panik", so der Mann, der derzeit von Hartz IV lebt. "Ich weiß, dass ich selbst nichts schaffe."
Dem geschädigten Ladenmitarbeiter bot er in der Verhandlung ein Schmerzensgeld von 200 Euro an, was dieser ablehnte.
Keine Strafminderung wegen Alkohol
Nach Einschätzung eines Sachverständigen könnte der Verurteilte 2,7 Promille im Blut gehabt haben. Dies wurde allerdings nicht strafmindernd berücksichtigt, da der Mann schon zuvor unter Alkoholeinfluss straffällig geworden war.
Der Mann wurde verurteilt wegen Diebstahls und fahrlässiger Körperverletzung. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, da er bereits zwei Bewährungsstrafen hinter sich hatte und seinen Plan, sich erneut eine Stelle als Restaurantfachmann zu suchen und eine Entziehungskur zu machen, seit seiner letzten Verhandlung nicht in die Tat umgesetzt hatte. Der Mann legte Berufung ein, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
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