57-Jähriger wollte Schwiegertochter töten: Zehn Jahre Haft

45 Mal soll der Mann mit dem Hammer auf Kopf und Oberkörper seiner schwangeren Schwiegertochter geschlagen haben. Dabei rief er "Heute ist dein Schicksal". Das Opfer überlebte nur knapp. Nun wurde das Urteil verkündet.
dpa |
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Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt.
Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt. © Frank Molter/dpa/Symbolbild
München

Weil er seine Schwiegertochter töten wollte, ist ein 57-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sprach das Landgericht München den Mann am Freitag schuldig, wie das Oberlandesgericht mitteilte.

Im Juni 2022 soll der 57-Jährige laut Urteil beschlossen haben, die zu diesem Zeitpunkt schwangere Frau seines Sohnes zu töten. Mit einem Hammer schlug er 45 Mal auf den Kopf und den Oberkörper des Opfers. Die Frau soll von dem Angriff so überrascht worden sein, dass sie sich nicht wehren konnte. Auch nachdem sie das Bewusstsein verloren hatte, soll der Mann noch weiter auf sie eingeschlagen haben.

Anschließend rief der Täter selbst die Polizei. Der hinzugerufene Notarzt konnte der Frau das Leben retten. Dennoch verstarb der Embryo. Doch das konnte laut Urteil nicht sicher auf die Tat zurückgeführt werden.

Der Tat gingen laut Urteil einige Streitereien in der Familie voraus. Diese lebten zusammen in München und sollen Geldprobleme gehabt haben. Als das Opfer erneut schwanger wurde, soll der Schwiegervater den Abbruch der Schwangerschaft verlangt haben. Auch machte er die Frau für eine seiner Meinung nach negative Entwicklung des Sohnes verantwortlich, hieß es.

Im Laufe des Prozesses hatte der 57-Jährige behauptet, das Opfer habe ihn mit dem Hammer angegriffen und er habe sich nur verteidigt. Doch das wies die Kammer als Erfindung zurück. Denn laut Urteil ist diese Version nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen.

Unter anderem weil der Täter die Polizei gerufen hatte, gewährte das Gericht eine Strafmilderung. Trotzdem wurde die Tat als versuchter heimtückischer Mord eingestuft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Revision eingelegt werden.

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