56-Jähriger tötet seine Geliebte in München: War es Notwehr?

Prozess um mutmaßlichen Totschlag: Der Angeklagte gesteht die Tat, will aber vom Opfer angegriffen worden sein.
von  John Schneider
Der Angeklagte wird zu seinem Platz geführt.
Der Angeklagte wird zu seinem Platz geführt. © Daniel von Loeper

München - Heiner T. (56, Namen geändert) lag am Morgen des 19. Mai 2020 im Bett, noch schlaftrunken von der Nacht, als er plötzlich einen heftigen Schlag gegen den Kopf spürte. Dann rann "eine hellrote Flüssigkeit" sein Gesicht runter.

Der Kampf endete für seine Geliebte tödlich 

So schildert der 55-jährige Angeklagte den Beginn eines Kampfes, der für die mutmaßliche Angreiferin, seine Geliebte Sade N. (49), tödlich endete.

War es Notwehr? Die Frau hatte sich laut Anklage mit einer Saftflasche bewaffnet und ihm mit dieser auf die Schläfe geschlagen. Mit der inzwischen abgebrochenen Flasche habe sie Heiner T. dann weitere blutende Wunden zugefügt.

Der Angeklagte sagt, er könne sich nicht erinnern

Vor Gericht schildert der 56-Jährige, wie er mit der Frau kämpfte, sie schließlich in den Schwitzkasten nahm - bis sie sich nicht mehr rührte. Allerdings könne er sich nicht durchgängig erinnern. Immer wieder setze die Erinnerung aus.

Heiner T. erklärt, er habe dann die 112 gewählt. Noch während des Telefonats habe es an der Tür geklingelt. Draußen standen zwei Polizisten und eine Nachbarin, die wegen des Kampfeslärms Alarm geschlagen hatte. Die Hilfe kam zu spät. Sade N. verstarb kurz darauf im Krankenhaus.

Die Ermittler glauben, dass der 55-Jährige angegriffen wurde

Auch die Ermittler gehen davon aus, dass der 55-Jährige angegriffen wurde. Laut Anklage lebte die Frau mit ihrem kleinen Sohn nicht mehr bei ihrem Geliebten, besaß aber noch einen Schlüssel zu der Englschalkinger Wohnung des Angeklagten. Mit diesem Schlüssel habe sie sich an diesem Maimorgen Zutritt zu der Wohnung verschafft.

Die Getötete befürchtete, abgeschoben zu werden

Doch warum griff sie Heiner T. an, nahm bei ihren Angriffen seinen Tod in Kauf? Laut Anklage befürchtete die Frau nach einem Behördentermin am Vortag, dass man sie und ihren Sohn abschieben wollte. In ihrem Wahn habe sie den Angeklagten verdächtigt, dabei seine Finger im Spiel zu haben.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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