500 Jahre Reinheitsgebot: Hofbräu braut Jubiläumsbier
Am 23. April 1516 verabschiedete das Herzogtum Bayern ein neues Gesetz, welches bis heute Bestand hat: Das Reinheitsgebot. Zum Jubiläum braut die Hofbräubrauerei jetzt 25000 Liter eines ganz besonderen Bieres.
München - Wenn man heute Gesetze erlässt, und einem einer sagt, dass diese gerade eben verabschiedete Vorschrift auch noch in 500 Jahren gültig sein wird, dann würde manch Politiker bestimmt ungläubig reagieren. Doch das Reinheitsgebot ist so eine Vorschrift.
Lesen Sie auch: Merk-Würdiges zum Bier
Am 23. April 1516 erließ das Herzogtum Bayern eine neue Landesordnung, in der festgehalten wurde, dass zum Schutz der Bürger Bier immer aus den gleichen Zutaten gebraut werden muss. Hopfen, Gerste und Malz sind seitdem die einzigen Ingredienzien, die im Bier verbraut werden dürfen.
25.000 Liter Jubiläumsbier
Es ist somit das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt. Zur Feier dieses Jubiläums hat das staatliche Hofbräuhaus ein besonderes Jubiläumsbier gebraut. In dieser bayerischen Tradition erinnert der Sondersud an das dunkle Bier der Gründerzeit des Hofbräuhauses: das untergärige Jubiläumsbier ist unfiltriert und mit Münchner Malz gebraut.
Hergestellt wurden nur 25.000 Liter – ausgeschenkt wird es im Hofbräuhaus in München ab Montag, den 4. April.
- Themen:
- Hofbräu München