442 Rotlicht-Sünder in vier Tagen
Die Polizei kontrolliert in der vergangenen Woche 2571 Radler in München – und erwischt dabei jede Menge Falschfahrer. Die Aktion geht weiter
München - Mit den Radlern und ihrem Unrechtsbewusstsein ist es so eine Sache. Nicht wenige meinen offensichtlich, dass für sie andere Regeln gelten - oder genauer: dass für sie bestimmte Regeln nicht gelten. Oder nur manchmal.
Diese These wird von den aktuellsten Polizeizahlen untermauert: Nachdem die Zahl der schweren Fahrradunfälle in den vergangenen Monaten dramatisch gestiegen ist – und die meisten von den Radler verursacht wurden - hat die Verkehrspolizei in der vergangenen Woche eine Kontroll- und Aufklärungskampagne mit dem Titel „Gscheid radln“ gestartet. In der gesamten Stadt legten sich Polizisten auf die Lauer, um Verstöße von Radlern zu ahnden. Auch Streifenbeamte sollten besonders auf Zweiradfahrer achten. Der Schwerpunkt der Aktion gilt dabei noch weitere zwei Wochen den Rotlicht-Verstößen.
Die Bilanz der ersten Kontrollwoche: Im Zeitraum Montag bis Mittwoch wurden 2571 Radfahrer in München kontrolliert. Bei weit über der Hälfte - insgesamt 1506 Radlern - hatte die Polizei etwas zu beanstanden. 1137 kassierten Verwarnungen von 5 bis 35 Euro. 442 Männer und Frauen wurden dabei erwischt, als sie trotz Rotlicht noch über Kreuzungen strampelten.
Ein Verstoß, der seit zwei Jahren (1. Februar 2009) härter bestraft wird. Mindestens 45 Euro werden in jedem Fall fällig. Dauert die Rotphase bereits länger als eine Sekunde dauert, kostet’s nun sogar 100 Euro Geldbuße. Außerdem gibt’s einen Punkt in Flensburg. Wenn die Rotlicht-Sünder auch noch andere gefährden, werden 160 Euro fällig und es kommt zu einem Unfall, müssen sogar 180 Euro gezahlt werden. Auch in diesen Fällen gibt es jeweils einen Punkt in Flensburg.
Polizeihauptkommissar Markus Koch, der für die Kampagne zuständig ist: „Die Polizei will mit der Aktion ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es nicht ausreicht, dass man das ökologisch sinnvolle Verkehrsmittel Fahrrad nutzt. Es muss auch damit einhergehen, dass im Interesse jedes Einzelnen Regeln eingehalten werden.
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