42-Jähriger Münchner fährt unter Drogen - Gericht nimmt ihm Auto für immer weg

Ein Münchner verliert wegen Fahrens unter Kokaineinfluss seinen Führerschein. Um sich neuen Stoff zu besorgen, steigt er erneut ins Auto - und verursacht einen Unfall. Nun muss er nicht nur ins Gefängnis, sondern verliert auch sein Auto.
München - Ein 42-jähriger Münchner hat unter Kokaineinfluss einen Unfall verursacht und muss dafür harte Konsequenzen tragen. Es war nicht sein erstes Delikt im Zusammenhang mit Drogen. Im Oktober vergangenen Jahres verurteilte ihn das Gericht nicht nur zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe - es zog auch sein Auto im Wert von 25.000 Euro ersatzlos ein.
Die Drogenprobleme des in München lebenden Trockenbauarbeiters reichen schon lange zurück. Angefangen hat alles mit der Trennung von seiner Frau, wie er vor Gericht erzählte. Anschließend habe er sehr viel gearbeitet, weshalb ihm zusehends die Kraft ausgegangen sei. In Kokain habe er die einzige Lösung gesehen.
Er konsumierte immer mehr, irgendwann habe er sogar ein Loch im Gaumen gehabt. Dass er aufgrund seiner Drogensucht seine Kinder kaum noch sehen durfte, tat sein Übriges. Irgendwann hatten sich Schulden in Höhe von 50.000 Euro angehäuft, alles wegen der Drogen. Bereits vor mehr als zehn Jahren wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die ihm aufgrund guter Führung jedoch erspart blieb.
Er fuhr noch zweimal unter Drogeneinfluss
Im März 2016 wurde ihm schließlich der Führerschein entzogen, da er im Rausch mit seinem Auto gegen eine Verkehrsinsel geprallt war. Vom Fahren hielt ihn das jedoch nicht ab: Im Oktober 2016 wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Gericht erneut zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 42-Jährige gab bei seiner Aussage vor Gericht zu, sich danach noch zweimal unter Kokaineinfluss hinter das Lenkrad gesetzt zu haben. Letztmals im Mai 2017 - um sich neuen Stoff zu besorgen.
Im Oktober war für das Gericht schließlich das Maß voll. Auch wenn er sich bei seiner Vernehmung reumütig zeigte und diverse Verfehlungen gestand, sei aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen im Zusammenhang mit Drogen eine erneute Bewährungsstrafe nicht mehr zu rechtfertigen gewesen. Vor der Strafvollstreckung darf sich der 42-Jährige immerhin noch einer Entzugstherapie unterziehen.
Besonders bitter: Zusätzlich zu den Schulden aus seiner Drogenzeit in Höhe von 50.000 Euro muss der Mann auch noch sein Auto abgeben. Der Wagen im Wert von 25.000 Euro wurde vom Gericht als Tatmittel bewertet und darf daher ersatzlos eingezogen werden.