40.000 Anträge dieses Jahr: Antragsflut bei gefördertem Wohnraum und Wohngeld

München - Schon seit Jahren registriert die Stadt eine stetigt steigende Nachfrage nach geförderten Wohnungen und Wohngeld. Die Corona-Pandemie hat die Situation nun nochmal deutlich verschärft.
Das zeigen Zahlen, die das Sozialreferat im Sozialausschuss vorgelegt hat. Demnach gingen im Jahr 2020 rund 82 Prozent mehr Anträge für Wohngeld beim Amt für Wohnen und Migration ein als im Jahr zuvor. Seit Juli 2020 verzeichnet die Stadt zudem monatlich eine durchschnittliche Steigerung von rund 800 Anträgen für eine geförderte Wohnung.
Immer mehr Anträge auf Wohngeld in München
Bis Ende 2021 werden so über 40.000 Anträge prognostiziert. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren waren es gut 23.000 Anträge.
Die Flut der Anträge sorgt aber auch dafür, dass das Sozialreferat mit der Bearbeitung kaum mehr hinterherkommt. "Die Bearbeitungszeit für Wohngeld liegt derzeit bei rund acht Monaten pro Antrag", sagt Sozialreferentin Dorothee Schiwy.
Ein ähnliches Bild zeigt sich im Bereich Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum: Hier können die aktuellen Antragssteigerungen laut Stadt kaum mehr bewältigt werden. Daher hat das Sozialreferat als Gegenmaßnahme die Registrier- und München Modell-Bescheide von einem auf jetzt zwei Jahre erhöht. Dies gilt für Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe des jeweiligen Antragstyps und betrifft gut vier Fünftel aller registrierten Haushalte.
Sozialreferat fordert Erleichterungen für schnellere Bearbeitung
Um dem immer knapper werdenden Angebot bezahlbarer Wohnungen begegnen zu können, fordert das Sozialreferat vom Bund seit Jahren eine Reform des Mietspiegels, die Einführung einer Bodenpreisbremse und den Erlass einer Verordnung, damit der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im ganzen Stadtgebiet gelten kann.
Damit es auch beim Wohngeld schneller geht, hat das Sozialreferat dem Sozialausschuss zudem eine Reihe von Verwaltungserleichterungen vorgeschlagen, die die Landeshauptstadt über den Deutschen Städtetag beim zuständigen Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat einbringen soll.