39-Jährige betrügt Läden mit billig ersteigerten Kaffeemaschinen

Eine Polizistin aus dem Landkreis Regensburg ersteigerte im Netz billige Kaffeemaschinen. Im Laden forderte sie dann den vollen Preis. Sie darf trotzdem im Dienst bleiben.
von  Sophie Anfang
Mit den Nerven am Ende: Die Polizistin Susanne R.(Name geändert).
Mit den Nerven am Ende: Die Polizistin Susanne R.(Name geändert). © Daniel von Loeper

München - Der bittere Nachgeschmack der Aktion wird noch nachwirken. Eine Polizistin aus dem Landkreis Regensburg hat mehrmals Kaffeemaschinen im Internet ersteigert – um sie dann mit Gewinn in verschiedenen Filialen eines Discounters „zurückzugeben“. Eine zu ungenießbare Mischung, fand ihr Dienstherr und wollte die Beamtin aus dem Dienst entfernen. Doch die 39-Jährige darf bleiben.

Acht mal hatte Susanne R. (Name geändert) die Kaffee-Nummer durchgezogen. Dabei ging sie durchaus organisiert vor: Sie ersteigerte die Maschinen im Internet, kopierte alte Kassenzettel, suchte Filialen der Kette Kaufland heraus und gab die Maschinen dort zurück. Das ging meistens gut, schließlich wirbt Kaufland mit problemlosem Umtausch. R. wusste das, weil sie einmal alte Kaffeemaschinen für Freunde dort umgetauscht hatte.

Ende Oktober 2009 ging dann doch etwas schief. R. wurde erwischt. Sie hatte am selben Tag bereits drei Maschinen in verschiedenen Märkten zurückgegeben, in der vierten kam die Polizei. Wahrscheinlich wäre es sonst noch weitergegangen: In R.s Zimmer und in ihrem Auto fanden die Ermittler weitere Maschinen...

Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte R. wegen der Tat bereits um zwei Stufen zur Polizeimeisterin degradiert. Ihrem Dienstherren reichte das aber nicht, er ging in Berufung. R. sollte ganz entfernt werden aus dem Polizeidienst.

Vor dem Verwaltungsgerichtshof betonte die Vertreterin der Polizei am Mittwoch, dass R. „kriminelle Energie“ an den Tag gelegt hätte. Ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten sei so nicht mehr möglich. Dazu kommt, dass R. den großen Maschinen-Umtausch zu einer Zeit unternahm, als gegen sie bereits ein anderes, später jedoch wieder eingestelltes Disziplinarverfahren wegen Cannabiskonsums lief.

R. wirkte bei der Verhandlung sehr nervös und angespannt. „Ich kann es mir nicht mehr erklären, warum ich das gemacht habe“, sagte sie. Das Geld habe sie nicht gebraucht.

Sie sei in einer schwierigen Phase gewesen, habe Depressionen gehabt, kurz zuvor sei ihre Beziehung zerbrochen.

Dass man deshalb nicht gleich kriminell werden müsse, gerade als Polizistin, stellte bei der Verhandlung auch der Gerichtshof heraus. Trotzdem: Aufhören muss R. nicht. Die Degradierung reiche aus, so der Vorsitzende Richter Peter Läpple. Denn der Schaden sei mit weniger als 500 Euro überschaubar gewesen.

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