30 Unfälle pro Tag: Wieder mehr Radl-Kontrollen

Die Münchner Polizei hat den zweiten Teil ihrer Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ gestartet. Mit der Aktion soll München für Radfahrer noch sicherer werden. Was die Polizei den Radlern rät. 
von  az
In den kommenden Wochen müssen Fahrradfahrer in München mit vermehrten Kontrollen durch die Polizei rechnen.
In den kommenden Wochen müssen Fahrradfahrer in München mit vermehrten Kontrollen durch die Polizei rechnen. © dpa

Die Münchner Polizei hat den zweiten Teil ihrer Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ gestartet. Mit der Aktion soll München für Radfahrer noch sicherer werden. Was die Polizei den Radlern rät.

München –Die Polizei München bemüht sich um einen sicheren Fahrrad-Verkehr in der Radlhauptstadt. Im Rahmen der Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ führt die Polizei, wie schon im ersten Teil der Aktion (Juni 2013), wieder verstärkt Kontrollen in München durch, informiert umfassend über die Gefahren des Fahrradfahrens in der Stadt und gibt Tipps für ein sicheres Miteinander von Radlern, Fußgängern und Kfz-Führern.

Zur Kampagne wurde von der Polizei folgendes Infoschreiben veröffentlicht:

Das Polizeipräsidium München führt während der gesamten Radlsaison 2013 erneut die Kampagne „Gscheid radln – aufeinander achten!“ durch. Mit einem ausgewogenen Anteil an Aufklärung, Überwachung und Öffentlichkeitsarbeit soll die Sicherheit rund um den Fahrradverkehr nachhaltig erhöht werden. Die Münchner Polizei verfolgt dieses Ziel gemeinsam mit der Landeshauptstadt München als Kooperationspartner durch die Förderung eines rücksichtsvollen und harmonischen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer untereinander.

Voraussetzung für ein solches Miteinander ist laut dem Leiter der Verkehrsabteilung, Polizeidirektor Andreas Schaumaier, ein erhöhtes Maß an Gelassenheit und die Einhaltung von Regeln. Beides ermöglicht Radlern, Fußgängern und Kfz-Führern ein sicheres und entspanntes Ankommen am Zielort.

Unfalllage

Von Januar bis Juli 2013 ereigneten sich im Stadtgebiet München 1.382 polizeilich registrierte Fahrradunfälle. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 5,5 % (2012: 1.463), was neben den Witterungsbedingungen auch auf die erfolgreich verlaufene erste dreiwöchige Aktion der Radlkampagne im Juni 2013 zurückzuführen ist. Während und unmittelbar nach unseren Schwerpunktaktionen stellen wir regelmäßig positive Verhaltensänderungen fest.

Dennoch halten wir eine weitere Verbesserung der Regelkonformität und des Miteinanders rund um den Radverkehr für dringend erforderlich, denn noch immer wurden bei den Unfällen 1.343 Personen verletzt (2012: 1.421), eine davon tödlich. An sonnigen Tagen hat München bis zu 30 verletzte Personen infolge von Fahrradunfällen zu beklagen. Fast jeder zweite Schwerverletzte im Münchner Verkehr ist ein Radfahrer.

Zu den oft tragischen menschlichen Schicksalen, die Opfer und Angehörige von Verkehrsunfällen erleiden, kommen finanzielle Folgen. Neben persönlichen finanziellen Belastungen der Unfallverursacher entstand allein im Jahr 2012 durch Personenschäden bei Fahrradunfällen im Bereich der Stadt München ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von ca. 44 Millionen Euro (zuzüglich der Sachschäden).

Maßnahmen

Wie bei der ersten Aktion im vergangenen Juni richten sich die Kontroll- und Aufklärungsmaßnahmen an alle Verkehrsteilnehmer, also neben Radfahrern auch an Fußgänger und Kfz-Führer. So kommen auf Seiten der Kfz-Führer beispielsweise Fehler beim Abbiegen, das Parken auf Radwegen, das unvorsichtige Öffnen von Fahrzeugtüren oder die Missachtung von Rotlicht zur Ahndung. Damit sollen die Rahmenbedingungen für die Radfahrer verbessert und mehr Sicherheit für die Radfahrer erzielt werden.

Fußgänger werden vorwiegend beim ordnungswidrigen Überqueren der Fahrbahn, z.B. bei roter Ampel, oder dem widerrechtlichen Benutzen von Radwegen, beanstandet.

Bei Radfahrern legen wir ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Radwegbenutzung – Geisterradln ist die Unfallursache Nummer eins –, beanstanden u.a. Rotlichtsünder sowie die unerlaubte Benutzung von Gehwegen.

Dem Grundsatz „Ankündigen – Aufklären – Ahnden“ folgend, wird in der ersten Aktionswoche bei geringfügigem Fehlverhalten vorwiegend ein verkehrserzieherisches Gespräch geführt. Ab der zweiten Aktionswoche werden dann Verwarnungsgelder erhoben bzw. Verstöße zur Anzeige gebracht. Dabei handeln wir stets situationsangepasst, mit Augenmaß, erforderlichenfalls aber auch mit der notwendigen Konsequenz, insbesondere bei Zuwiderhandlungen, die ein besonderes Gefahrenpotential für andere aber auch sich selbst bergen.

Gleichzeitig wird vorbildliches Verhalten gefördert, indem an Radler, die ein vorschriftsmäßig ausgerüstetes Fahrrad mit sich führen, Gratis-Reflektorbänder zur Verbesserung der Erkennbarkeit bei Dunkelheit ausgegeben werden.

Ausrüstungsmängel können Radler blitzschnell in Lebensgefahr bringen. Anhand einer „Grünen Fahrrad-Checkliste“ werden deshalb die im Rahmen einer Kontrolle festgestellten zu reparierenden Mängel, wie defekte Beleuchtung, Bremsen, Lenkung, Bereifung usw., anschaulich aufgezeigt.

Die Kontrollen werden vermehrt von uniformierten Beamten auf Fahrrädern durchgeführt. Neben den Beamten des täglichen Streifendienstes sind auch Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei und der Münchner Einsatzhundertschaften im Rahmen der Aktion eingesetzt. Zusätzlich zu den gemeinsamen Kontrollen mit der Kommunalen Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München arbeiten wir mit vereinten Kräften an der Ausschöpfung von Optimierungspotenzialen in Bezug auf Beschilderung und Fahrbahngestaltung.

Darüber hinaus wird die Münchner Polizei u.a.

  • erneut mit „Roten Karten“, eine für Radfahrer, die andere für Kfz-Führer und Fußgänger, auf gefahrenträchtige Verstöße und deren Rechtsfolgen hinweisen
  • mit einem gemeinsam mit der Landeshauptstadt München erstellten aktualisierten Flyer zum Thema „Sicherheit des Fahrradverkehrs“ informieren und Verhaltenshinweise geben sowie
  • mit Infoständen an Örtlichkeiten besonders schwerer Unfälle präsent sein.

Folgende Empfehlungen bittet die Münchner Polizei stets zu beachten:

Insbesondere für Radfahrer

  • Fahren Sie stets nüchtern – bereits ab 0,3 Promille können Sie sich strafbar machen; bereits ab 0,5 Promille ist Ihr Unfallrisiko signifikant höher.
  • Bleiben Sie an Ampeln mit Rotlicht immer vorbildlich stehen.
  • Benutzen Sie immer Radwege oder die für Radfahrer vorgesehenen Verkehrsführungen und ausschließlich in der vorgegebenen Richtung.
  • Zeigen Sie rechtzeitig mit Handzeichen an, wohin Sie fahren möchten.
  • Fahren Sie nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad, vor allem mit funktionierenden Bremsen und vorschriftsmäßiger Beleuchtung.
  • Fahren Sie rechtzeitig mit Licht, damit sie besser erkannt werden.
  • Tragen Sie auffällige Kleidung, am besten mit reflektierendem Material.
  • Vergessen Sie nicht, dass das Handy-Verbot auch für Radfahrer gilt.
  • Fahren Sie vorausschauend.
  • Nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger.
  • Fahren Sie immer mit Fahrradhelm.

Insbesondere für Kfz-Führer

  • Halten und Parken Sie nicht auf Rad- oder Gehwegen.
  • Blinken Sie beim Abbiegen immer rechtzeitig.
  • Achten Sie beim Abbiegen auf Radfahrer und Fußgänger – ein Schulterblick kann Leben retten. Denken Sie dabei auch an den bzw. die „Toten Winkel“.
  • Gewähren Sie Radfahrern und Fußgängern die vorgeschriebene Vorfahrt bzw. den Vorrang.
  • Fahren Sie stets vorausschauend und defensiv – Radfahrer und Fußgänger haben keine Knautschzone. Kommt es zum Unfall so sind mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Verletzungen die Folge. 
  • Achten Sie bei ungünstigen Witterungsverhältnissen besonders auf dunkel gekleidete Fußgänger und passen Sie Ihre Fahrtgeschwindigkeit den Sichtverhältnissen an.
  • Nehmen Sie Rücksicht, insbesondere auf Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger.    

Insbesondere für Fußgänger:

  • Überqueren Sie an einer Ampel die Fahrbahn ausschließlich bei für Sie geltendem Grünlicht! Seien Sie damit auch den Kindern ein Vorbild.
  • Überqueren Sie die Straße nur an gesicherten Überwegen, wie Lichtzeichen-/ Fußgängerampeln, Zebrastreifen, Fußgängerunter- oder -überführungen! Auch wenn damit ein kleiner Umweg verbunden ist – er kann Ihr Leben retten!
  • Wenn Sie, weil es nicht anders möglich ist, an ungesicherten Stellen die Fahrbahn überqueren, wählen Sie eine Stelle, an der Sie gut gesehen werden. Überprüfen Sie sorgfältig und wiederholt mit dem Kontrollblick nach links und nach rechts, ob ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn möglich ist.
  • Überqueren Sie die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg! Konzentrieren Sie sich dabei intensiv auf Ihren Weg des Überquerens! Lassen Sie sich nicht durch Mobiltelefone oder Musikwiedergabegeräte ablenken und rechnen Sie immer mit der Unaufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer.
  • Bitten Sie als älterer Verkehrsteilnehmer oder wenn Sie sich wegen eines Handikaps bei der Fahrbahnüberquerung unsicher fühlen, andere Passanten, Ihnen beim Überqueren der Fahrbahn zu helfen.
  • Treten Sie nie hinter einem Sichthindernis unvermittelt auf die Fahrbahn.
  • Benutzen Sie die für Sie vorgeschriebenen Gehwege.
  • Beachten Sie: die Sicht des Fahrers eines Lastkraftwagens oder Busses auf Fußgänger und Radfahrer ist wegen der “Toten Winkel“ erheblich eingeschränkt. Das gilt aber nicht nur seitlich, sondern auch hinter dem Fahrzeug und wegen der erhöhten Fahrerkabine auch direkt vor ihm.
  • Machen Sie sich sichtbar: Tragen Sie helle, gut sichtbare Kleidung und nutzen Sie Reflektoren.

Allgemein:

Rechnen Sie mit Fehlern anderer und suchen Sie stets den Blickkontakt. Bei Unfällen handelt es sich um keine Bagatellen, vielmehr sind diese oft eng mit menschlichen Schicksalen verknüpft. Neben der Beachtung der Verkehrsvorschriften fordert die Straßenverkehrsordnung von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Das ist der beste Schutz für sich selbst und andere. Verzichten Sie im Zweifelsfall lieber einmal mehr auf Ihr Vorrecht.

Die Münchner Polizei wünscht Ihnen eine stets sichere und entspannte Fahrt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.