30-fache Preissteigerung: Münchner muss Abo nicht bezahlen

Mit einer 30-fachen Preissteigerung hatte ein Münchner nicht gerechnet, als er das Probeabo für einen Börsenbrief abgeschlossen hat. Zurecht, entscheidet jetzt das Amtsgericht München.
von  Agnes Kohtz
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten des Testabonnenten. (Symbolbild)
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten des Testabonnenten. (Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

München - Eine Berliner Börsenbrieffirma hat im Oktober einen Mann aus München-Neuried verklagt, weil er die Rechnung von 1.298 Euro für ein Börsenbrief-Jahresabo der Firma nicht bezahlt hatte. 

Laut Amtsgericht München hatte die Firma Anfang des Jahres auf ihrer Internetseite den Börsenbrief mit einem dreimonatigen Testabonnement zum Preis von 9,99 Euro. Regulärpreis: stolze 699 Euro. Das Angebot nahm der Münchner an.

Dabei hatte er aber scheinbar das Kleingedruckte nicht gelesen: Die Geschäftsbedingungen, die auf der Bestellseite einsehbar waren, enthalten unter anderem folgende Klauseln: Sämtliche Abonnements verlängern sich ohne fristgemäße Kündigung um ein Jahr. Die Kündigungsfrist für das Vierteljahresabonnement beträgt sechs Wochen. Der Jahresabonnementspreis beläuft sich auf 1.298,00 Euro. Ein Betrag, den der Münchner nicht zahlen wollte.

Urteil: Mann muss Abonnement nicht bezahlen

Das Urteil wurde schließlich zu seinen Gunsten beschlossen: Eine Klausel über eine Laufzeitverlängerung auf ein Jahr ohne fristgemäße Kündigung sei zwar nicht überraschend . "Hier jedoch bedeutet die Verlängerung, dass sich der Vertrag um die vierfache Zeit für den dreißigfachen Preis verlängert. Hiermit muss der Vertragspartner nicht rechnen, so dass die Klausel unwirksam ist", teilt das Amtsgericht München mit.

Des Weiteren wurde auch der Eindruck geäußert, dass die Firma mit ihrer Internetseite bewusst Testabonnenten ködern möchte, um anschließend ihre exorbitanten Preissteigerungen geltend zu machen.

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