3. Verhandlungstag im NSU-Prozess

Vor dem Oberlandesgericht München hat am Mittwoch um 9.30 Uhr der dritte Prozesstag gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe begonnen. Das Gericht wird sich voraussichtlich mit weiteren Anträgen befassen müssen.
dpa |
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München - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist am dritten Verhandlungstag mit einem gepanzerten Fahrzeug zum Gericht gebracht worden. Der schwer bewachte Konvoi aus dem Münchner Gefängnis Stadelheim sei gegen 8.30 Uhr am Münchner Strafjustizzentrum eingetroffen, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch.

Einen Tag nach Verlesung der Anklage wird sich das Gericht voraussichtlich mit weiteren Anträgen befassen müssen. Der Hauptangeklagten Zschäpe und vier Mitangeklagten wird Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Terroranschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) vorgeworfen. 

 

Journalisten kritisieren Arbeitsbedingungen

 

Am dritten Verhandlungstag wurde Kritik an den Arbeitsbedingungen für Journalisten laut: Die Medienvertreter dürfen den Gerichtssaal und den angrenzenden „Sicherheitsbereich“ auch in Sitzungspausen nicht verlassen, ohne dass sie ihren Platz verlieren. Am Dienstag wurden den Journalisten bei Betreten des Gerichts ihre mitgebrachten Brote und Getränke abgenommen – nach Auskunft von Justizbeamten aufgrund einer neuen Anordnung des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl. Nicht einmal leere Wasserflaschen durften die Pressevertreter mit ins Gericht nehmen, die sie an den Waschbecken auffüllen könnten. Zwar steht im „Sicherheitsbereich“ ein Wasserspender – der war aber am zweiten Verhandlungstag schnell leer.

An der Sicherheitsschleuse kam es zu teils absurden Szenen, als Journalisten versuchten, noch schnell möglichst viel von ihren Pausenbroten zu essen. „Dass einem Wurstsemmeln weggenommen werden und leere Wasserflaschen, grenzt an Schikane“, meinte die Gerichtsreporterin der „Süddeutschen Zeitung“, Annette Ramelsberger. „Spiegel“-Reporterin Gisela Friedrichsen sagte der Nachrichtenagentur dpa, sie könne nicht „ausgedörrt und unkonzentriert gute Arbeit leisten. Jeder Verteidiger würde für seinen Mandanten verlangen, dass er menschenwürdig behandelt wird“. 

 

Opfer-Anwälte gegen Abtrennung des Kölner Nagelbombenanschlags

 

Überlegungen des Gerichts zur Abtrennung des Kölner Nagelbombenanschlags vom Verfahren wurden von Opfer-Anwälten scharf kritisiert. „Das wäre ein ganz falsches Signal“, sagte Anwältin Sabine Singer, die Opfer des Anschlags vertritt. Bei dem Anschlag am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen teils lebensgefährlich verletzt worden. Würde er vom Verfahren abgetrennt, müssten die Opfer das Ende des ersten Prozesses abwarten, sagte Singer. Werde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe dann tatsächlich wegen Mordes verurteilt, drohe die Einstellung des Verfahrens um den Kölner Anschlag, da dort keine höhere Strafe mehr möglich sei.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte am Dienstag die Möglichkeit ins Spiel gebracht, den Kölner Anschlag abzutrennen, da sich unter Umständen noch viele Geschädigte als Nebenkläger melden könnten. Schon jetzt sind in dem Prozess 86 Nebenkläger zugelassen.

 

 

 

 

 

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