2G, 3G oder 3G+: Wo gilt welche Corona-Regelung in München?

München - Vor einer Woche hat das bayerische Kabinett weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Künftig können die Veranstalter in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit auch auf 2G oder 3G+ setzen, dann entfallen unter anderem die Maskenpflicht, die Personenobergrenze sowie das Mindestabstandsgebot.
Die Entscheidung, welche Regelung angewendet wird, ist für die Betreiber freiwillig. Jedoch soll es laut Staatskanzleichef Florian Herrmann strenge Kontrollen geben – der Veranstalter muss dafür Sorge tragen, dass die entsprechende Regelung auch eingehalten wird.
Zur Erklärung: Was bedeuten die einzelnen Regelungen?
- 2G: Geimpft oder genesen. Getestete Personen erhalten keinen Zutritt. Als Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Maskenpflicht, Personenobergrenze und Abstandsgebot entfallen.
- 3G: Geimpft, genesen oder getestet. PCR-Test darf maximal 48 Stunden alt sein, Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Mitunter gelten Maskenpflicht, Personenobergrenze sowie Abstandsgebot.
- 3G+: Geimpft, genesen oder getestet. Nur PCR-Test erlaubt (maximal 48 Stunden alt), ein Schnelltest ist nicht zulässig. Als sonstiger Nachweis muss ein gültiges Impf- bzw. Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Maskenpflicht, Personenobergrenze und Abstandsgebot entfallen.
Die AZ gibt einen Überblick, in welchen Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen welche Regelung in München gilt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. (Stand: 11. Oktober)
Bühne: Theater und Konzerte

Bei den städtischen Theatern und Konzerthäusern wird nach und nach auf die 3G+-Regelung umgestellt, in vielen Einrichtungen gilt sie jedoch schon jetzt. So unter anderem in der vergangene Woche eröffneten Isarphilharmonie. Auch im Deutschen Theater gilt zum Saisonbeginn am 14. Oktober die 3G+-Regel, ebenso wie im Münchner Volkstheater, das am 15. Oktober in die neue Saison startet.
Bei den Münchner Kammerspielen gilt vorerst weiterhin 3G. Der Grund: Viele Karten wurden bereits zu den bisher gültigen Bedingungen - also 3G - verkauft. Hier soll die Umstellung auf 3G+ jedoch möglichst rasch erfolgen.
Museen

In den städtischen Museen gilt bei Ausstellungen weiterhin die 3G-Regel. Dazu zählen folgende Einrichtungen: Jüdisches Museum, Lenbachhaus, Münchner Stadtmuseum, Museum Villa Stuck, NS-Dokumentationszentrum, Valentin-Karlstadt-Musäum. Bei der Langen Nacht der Münchner Museen (16. Oktober) gilt ebenfalls 3G.
Im Falle eines Vortrags oder einer Veranstaltung im Museum können die Betreiber aber auch kurzfristig auf die 3G+-Regelung umstellen. Dann entfällt unter anderem die Maskenpflicht in den Räumlichkeiten. "Die Museen informieren die Öffentlichkeit im Vorfeld der Veranstaltung darüber", heißt es seitens der Stadt.
Auch im Deutschen Museum gilt bis auf Weiteres die 3G-Regel.
Münchner Stadtbibliothek
In den Räumlichkeiten der Münchner Stadtbibliothek gilt die 3G-Regel. Ausnahme ist die Bibliothek im Interims-Gasteig, wo die 3G+-Regelung gilt.
Kultur: Gasteig und Interims-Gasteig HP8
Im Gasteig bleibt es bis zur sanierungsbedingten Schließung bei der 3G-Regel. Anders sieht es im Interims-Gasteig HP8 in Sendling aus, der am vergangenen Freitag eröffnet wurde. Hier wird direkt die 3G+-Regelung angewandt.
Kunst und Kino

In der Alten Pinakothek sowie der Pinakothek der Moderne gilt vorerst weiterhin die 3G-Regel. Ähnlich sieht es in den großen Münchner Kinos aus: Unter anderem der Mathäser Filmpalast am Stachus, das Cinemaxx am Isartor sowie der Royal Filmpalast am Goetheplatz schreiben weiterhin die 3G-Regel vor.
Freizeit: Tierpark Hellabrunn und Schwimmbäder
Auch die meisten Freizeiteinrichtungen in München setzen weiterhin auf 3G. So unter anderem der Tierpark Hellabrunn, die städtischen Hallenbäder sowie der Botanische Garten
Sport: Stadionbesuch beim FC Bayern und TSV 1860

Sowohl der FC Bayern als auch der TSV 1860 haben mittlerweile bekanntgegeben, künftig 3G+ zu nutzen. Die Personenobergrenze entfällt, die Vereine dürfen ihr Stadion also jeweils wieder komplett vollmachen. Auch Maskenpflicht und Alkoholverbot entfallen.