27 Monate für Kinderschänder aus Poing
München - Weil er einen kleinen Bub (9) in seine Wohnung in Poing ließ und ihn küsste und damit gegen die Regeln seiner Führungsaufsicht verstieß, ist ein vorbestrafter Sex-Täter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Die Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, lehnte das Münchner Landgericht aber ab.
Die Mutter hatte Verdacht geschöpft, als ihr Sohn von seinem neuen Freund berichtete.
- Themen:
- Landgericht München