26-Jähriger erschleicht sich 51000 Euro von Bekannten

26-Jähriger wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte sich von Bekannten 51 000 Euro erschlichen.
von  John Schneider
Betrüger Peter T. auf dem Weg in den Gerichtssaal.
Betrüger Peter T. auf dem Weg in den Gerichtssaal. © jot

München Sich Geld von koreanischen Buchmachern zu leihen, ist wohl keine gute Idee. Vor allem, wenn sie dafür zehn Prozent Zinsen verlangen. Pro Monat. Eine noch schlechtere Idee ist es, sich dann die geschuldete Summe unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von betuchten Bekannten zu erschleichen – und nicht zurückzuzahlen. Das weiß jetzt auch Peter T. (26, Name geändert). Er musste sich am Montag wegen Betruges vor dem Amtsgericht verantworten.

Der Jurist hatte einen Jura-Abschluss in London erworbnen und sollte in Südkorea weiterstudieren. Doch das lief wegen seiner Sprachprobleme nicht so gut. Stattdessen jobbte der junge Mann in Bars und Clubs, geriet in Geldschwierigkeiten und lieh sich schließlich zu dem Wucherzins 20 000 Euro bei einem Kredithai.

Als er dann Besuch von drängelnden Mitarbeitern des Buchmachers bekam, verfiel er auf die Idee der Freundin seiner Mutter vorzuspielen, er sei bereits als Anwalt erfolgreich, verdiene 10 000 Euro monatlich. Er sei aber einen Monat krank gewesen und deswegen in Geldnöten. Ob sie ihm nicht etwas leihen könne.

Die gute Frau wollte ihm das nicht abschlagen und überwies 15 000 Euro. Dann noch einmal 12 000 Euro, weil er den Betrag für das südkoreanische Visum vorlegen müsse. Kurz darauf erklärte er dreist, dass das Geld nicht angekommen sei. Sie solle doch bitte noch einmal den gleichen Betrag überweisen. Was sie tat.

Sein Patenonkel, ein bekannter Stuttgarter Jurist, wurde zuvor auf ähnliche Weise um 12 000 Euro erleichtert. Insgesamt erschlich sich Peter T. mit seinem Lügengebäude 51 000 Euro von seinem Umfeld.

Seinem Anwalt Sascha Straube gelang es dennoch, das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Bewährungsstrafe ausreiche. Peter T. sei von der viermonatigen U-Haft ausreichend beeindruckt und habe auch bereits begonnen, den Schaden wieder gutzumachen.

Das Urteil: Ein Jahr und acht Monate Haft – auf Bewährung. Die Freiheit von Peter T. könnte aber von kurzer Dauer sein. Gegen den 26-Jährigen wird derzeit in anderer (Betrugs-)Sache ermittelt.

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