245 Prozent mehr: Massive Mieterhöhung für Münchnerin ist rechtens
München - Es sind Zahlen, die jedem Münchner Mieter Tränen in die Augen treiben: Eine rund hundert Quadratmeter große Vierzimmerwohnung im Gärtnerplatzviertel für monatlich 517,66 Euro kalt. Diesen Preis zahlte eine 70-Jährige bis vor kurzem für die Wohnung. Seit 1958 bewohnte die Frau die Wohnung, den Mietvertrag hatten noch ihre Eltern zum damaligen Preis von 190 DM monatlich geschlossen.
Im Mai 2015 aber teilte der Vermieter und Eigentümer der Rentnerin mit, dass er die Wohnung modernisieren wird – und dass die Miete nach dem Umbau um gut 750 Euro steigen wird, auf dann 1.296,33 Euro. Bislang war die Wohnung mit zwei Gaseinzelöfen, doppelt verglasten Fenstern und zweiadrigen Elektroleitungen ausgestattet, jetzt war ein Balkonanbau, ein Außenaufzug, Zentralheizung, Isolierverglasung und dreiadrige Stromkabel geplant.
Die Münchnerin lehnte die Mieterhöhung ab. Auch mit der Begründung, die angekündigten Modernisierungsmaßnahmen seien nur vorgeschoben, um sie aus der Wohnung zu bekommen. Außerdem handele es sich nicht um eine "normale" Modernisierung sondern um eine Luxusmodernisierung der Wohnung, "zur Vertreibung der alten Mietparteien", so die Beklagte. Und schließlich läge aufgrund der enormen Erhöhung ein Härtefall vor.
Gericht gibt Eigentümer Recht
Da man sich nicht einigen konnte, landete der Fall vor Gericht. Die Richterin am Münchner Amtsgericht gab dem Vermieter Recht – die 70-Jährige habe diese Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. "Auf Seite des Klägers ist vorliegend zu berücksichtigen, dass er sein Mietobjekt dem üblichen Wohnkomfort sowie den jeweiligen technischen und sonstigen nachgefragten Standards anpassen muss, um die Vermietbarkeit des Hausbesitzes langfristig zu sichern. Hier handelt es sich gerade nicht um überdurchschnittliche Ausstattungen, die regelmäßig nur von einem kleinen Interessentenkreis nachgefragt werden, sondern vielmehr um typische Modernisierungsmaßnahmen", so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.
Verbesserungen am Haus sind hinzunehmen
Die Maßnahmen waren auch nicht nur vorgeschoben, sondern tatsächlich konkret geplant gewesen. "Zwar ist eine Mieterhöhung von 245% als für die Beklagte im Raum stehende Folge der durchgeführten Maßnahmen durchaus beachtlich. Jedoch stellen die vorgenommenen Maßnahmen keine Luxusmodernisierungen dar."
Es sei "bedauerlich", dass sich die 70-Jährige die Wohnung nun nicht mehr leisten können, das sei aber "unter Abwägung der Eigentümerinteressen an Veränderungen und Verbesserungen seines Mietshauses hinzunehmen".
Das Urteil (Aktenzeichen 453 C 22061/15) ist rechtskräftig.