24 Semester Jura schützen vor Strafe nicht

München - Schuldeinsicht? Fehlanzeige. Reue? Pustekuchen. Dankbarkeit? Von wegen. Nach einer Identitätsfeststellung und einem Atemalkoholtest hatten drei Polizisten einen Buchhalter (59) zu seiner Wohnung chauffiert. Statt einem Dankeschön bekamen sie zu hören, dass sie Nazis seien und Menschen umbringen würden.
Mann verfolgt Frau und beleidigt Polizisten
Die Vorgeschichte: Am 17. Mai des vergangenen Jahres war der betrunkene Buchhalter gegen 1 Uhr einer ihm unbekannten jungen Frau im Bereich des Untergeschosses am Hauptbahnhof gefolgt. Die Frau floh in einen Laden. Er versuchte weiter, sie anzusprechen. Eine Polizeistreife wollte daraufhin seine Identität feststellen.
Der Angeklagte schrie laut "Fickt euch" und nannte eine Beamtin "Arschloch". Als der andere Beamte ihn beruhigen wollte, schrie er diesen an: "Fick dich, du hast mir gar nichts zu sagen." Mit vier weiteren Polizisten sollte der 59-Jährige dann zur Wache gebracht werden. Er schlug aber so wild um sich, dass er zu Boden gebracht und gefesselt werden musste.
Angeklagter bestreitet Tat - und fühlt sich zu unrecht verurteilt
Im Prozess bestreitet der Buchhalter, dass er die junge Frau verfolgt hatte. Er stellt den weiteren Ablauf zwar nicht in Frage, kritisiert aber die Polizisten: "Ich war nur laut geworden. Von der Polizei war das Verhalten nicht gerechtfertigt. Ein älterer Polizeibeamter hätte sich nie so verhalten wie die jungen Polizeibeamten. In der Stadt war viel Polizei unterwegs. Die Beamten waren übersensibel." Er glaube bis heute, dass er unschuldig verurteilt werde: "Die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme kann nur ein Verwaltungsgericht prüfen. Ich studierte 24 Semester Jura", so der 59-Jährige.
Das Urteil des Amtsrichters: wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vier Fällen der Beleidigung eine Haftstrafe von sechs Monaten und zwei Wochen, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der Buchhalter 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.