23-Jährigen gestalkt: Frau muss Geldstrafe zahlen

Prozess am Amtsgericht: Weil eine 49-Jährige gegen ein Kontaktverbot verstieß, wird sie verurteilt.
John Schneider |
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Die Stalkerin kommt vor Gericht mit einem milden Urteil davon.
dpa Die Stalkerin kommt vor Gericht mit einem milden Urteil davon.

München - Er ist 23 Jahre alt, sie 49. Die beiden lernten sich bei einem Stammtisch kennen. Doch was für den jungen Programmierer nicht mehr als eine nette Bekanntschaft war, wurde bald zur Belastung. Die Frau habe ihm sexuelle Angebote gemacht, er gab ihr deutlich zu verstehen, dass er das nicht wolle.

Doch die 49-Jährige blieb hartnäckig. Als sie sich sogar in einem Hotel in seiner Nähe einmietete, ging der Mann zur Polizei. Er erwirkte ein Kontaktverbot.

Dagegen hat die Frau laut Anklage in neun Fällen verstoßen. Im Juni des vergangenen Jahres bombardierte sie ihr Stalking-Opfer mit Paketen, Briefen, Emails und Twitter-Kommentaren.

Das gibt die 49-Jährige am Montag im Prozess am Amtsgericht auch zu. Allerdings hat sie eine Erklärung für ihr seltsames Verhalten. Sie habe geglaubt, dass jemand die Post des jungen Mannes kontrolliere und an seiner statt Anzeige gegen sie erstattet habe. Deswegen habe sie versucht, Kontakt mit ihm aufzunehmen und ihn über diese "Verschwörung" aufzuklären.

Richter Marco Peißig beließ es am Montag bei 70 Tagessätzen und blieb damit unter dem ursprünglichen Strafbefehl (90 Tagessätze). Ein Grund: Die Frau soll nach einer vorhergehenden Trennung psychisch angeschlagen und möglicherweise nur vermindert schuldfähig gewesen sein.

Auch die Tagessatzhöhe wurde vom Amtsrichter nach unten auf 15 Euro korrigiert. Die Diplom-Sozialpädagogin ist derzeit ohne Arbeit und lebt von Hartz IV.

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