2025 ungültig: Diese Führerschein-Besitzer müssen jetzt schnell handeln

Wer noch einen Papierführerschein besitzt, muss jetzt schleunigst den neuen befristeten EU-Kartenführerschein beantragen. Hier erfahren Sie, wie der Führerschein-Umtausch funktioniert und bis wann er umgesetzt sein sollte, wenn man Bußgelder vermeiden möchte und für welche Jahrgänge Ausnahmen gelten.
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Der Führerschein auf Papier verliert zum 19. Januar 2025 seine Gültigkeit. Bis 2033 sollen alle Deutschen ihren Führerschein umgetauscht haben.
Der Führerschein auf Papier verliert zum 19. Januar 2025 seine Gültigkeit. Bis 2033 sollen alle Deutschen ihren Führerschein umgetauscht haben. © imago

München - Der alte Lappen muss weg – und das schon bis zum 19. Januar 2025. Bis zu diesem Tag muss ein neuer EU-Kartenführerschein beantragt worden sein. Nach Ablauf der Frist werden alle deutschen Papierführerscheine (graues oder rosa Modell sowie ehemaliger DDR-Führerschein) ungültig. Gerät man damit in eine Kontrolle, drohen Bußgelder. Gewisse Jahrgänge sind jedoch von dieser Frist ausgenommen. 

Führerschein wegen Ablauf umtauschen: So geht's

Am besten kümmert man sich möglichst zeitnah um den Umtausch, um Verzögerungen gegen Ende der Frist zu vermeiden, so die Empfehlung des Kreisverwaltungsreferats. Wer seinen Hauptwohnsitz in München hat, kann den Umtausch bei der Führerscheinstelle folgendermaßen beantragen: 

  • Personen, die die Online-Ausweisfunktion ihres Ausweisdokuments nutzen, können den Antrag direkt über das Bayernportal stellen. 
  • Der Antrag kann außerdem zu Hause ausgefüllt und mit den zugehörigen Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle, Garmischer Straße 19/21, 81373 München, geschickt werden.

Stufenregelung für den Umtausch

In den kommenden Jahren müssen alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen auf 15 Jahre befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Damit das in einem möglichst geregelten Rahmen abläuft, wurde eine Stufenregelung beschlossen.

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Führerschein-Umtausch soll bis 2033 abgeschlossen sein

In den vergangenen Jahren wurden die Papierlappen der Geburtsjahrgänge vor 1970 getauscht. Jetzt sind die an der Reihe, die nach 1970 geboren sind. Ab 2026 folgen dann – gestaffelt nach Ausstellungsdatum der Führerscheine – die Inhaber von Kartenführerscheinen. Am 19. Januar 2033 soll die Umtauschaktion abgeschlossen sein. Ihre Gültigkeit verliert Ihre Fahrerlaubnis trotz verstrichener Umtauschfrist jedoch nicht.

Ausnahme zum Führerscheinwechsel

Die Stadt hob eine Ausnahme in Bezug auf den Führerscheinwechsel hervor. Demnach haben alle Jahrgänge vor 1953 bis 2033 Zeit, ihren Schein zu tauschen. Bis zum 19. Januar 2033 muss diese Gruppe einen Antrag zum Führerscheinwechsel stellen. Der neue Kartenführerschein ist EU-einheitlich und hat eine pauschale Befristung von 15 Jahren.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie Online. 

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38 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Bongo am 14.11.2024 08:55 Uhr / Bewertung:

    Antwort an Witwe Bolte:
    Sie dürften mit einem 7,5-Tonner durch die Innenstadt fahren. Bitte nicht, zumindest wenn ich in München bin!😃

  • Bongo am 13.11.2024 18:37 Uhr / Bewertung:

    Antwort an Wendeltreppe:
    Wir sind vor 50 Jahren noch mit mehreren Maßen selber heimgefahren. Da war die Welt noch nicht so kompliziert wie heute. War zwar nicht richtig, aber passiert ist komischerweise selten etwas.

  • Wendeltreppe am 13.11.2024 12:16 Uhr / Bewertung:

    Auf was fußt denn diese von Ihnen ständig wiederholte "Erkenntnis" ?

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