20 Stunden Lesen: Ungewöhnliche Strafe für Motorradfahrer

München – Ende Februar fiel der Mann am späten Abend der Polizei auf: Gegen 23 Uhr war er mit seiner KTM auf dem Georg-Brauchle-Ring unterwegs, flatterndes Kennzeichen inklusive. Bei genauerer Betrachtung zeigte sich dann, dass der 19-Jährige das Nummernschild nur mit einem Gummiriemen an der Halterung befestigt hatte. Dadurch hatte es schon im Ruhezustand einen schwer lesbaren und damit unzulässigen Winkel von 30 Grad. Während der Fahrt wurde das Kennzeichen dann gänzlich unlesbar, weil es vom Fahrtwind komplett nach oben gedrückt wurde.
Vor Gericht gab sich der Lagerist dann geständig und kleinlaut – vermutlich auch, weil er mit dieser Aktion schon zum zweiten Mal erwischt wurde. So heißt es in der Urteilsbegründung: "Zulasten ist jedoch zu sehen, dass er exakt mit derselben Tat und demselben Motorrad bereits einmal auffällig wurde [im Juni 2016] und nicht offenkundig etwas daraus gelernt hat."
Strafe: IQ statt PS tunen
Um die Lernfähigkeit des jungen Mannes zu trainieren, setzte die Jugendrichterin am Amtsgericht München dann auf eine eher ungewöhnliche Sanktionierung: "Über eine Leseweisung mit 20 Stunden soll der junge Angeklagte motiviert werden, sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen", urteilte sie.
Diese erzieherische Maßnahme wird an der Hochschule München durchgeführt und richtet sich an Verurteilte, bei denen das Gericht der Meinung ist, dass sie im Geistigen etwas Nachholbedarf haben. Im Rahmen eines Erstgesprächs suchen sich die Jugendlichen aus einer größeren Anzahl von Vorschlägen Bücher aus, die zu ihren Interessen und/oder Problemlagen passen.
In Gesprächsterminen wird dann über die Lektüre gesprochen und der Bezug zum eigenen Leben hergestellt. Die Maßnahme wird mit einer Abschlussarbeit beendet, in der die Inhalte der Bücher und Gespräche in unterschiedlichen kreativen Formen (z.B. Kurzgeschichten, Plakate, Raps) verarbeitet werden. In den in diesem Fall angeordneten 20 Stunden Leseweisung muss sich der Verurteilte mit zwei Büchern auseinandersetzen.
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