20-Jähriger will Samurai-Schwert aus Waffenladen klauen

Ein 20-jähriger Azubi hat am Samstag versucht, in ein Waffengeschäft nahe der Paul-Heyse-Unterführung einzubrechen. Er wollte ein Samurai-Schwert und ein Messer stehlen, wie er später der Polizei gestand. Doch der Mann wurde erwischt.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Illustration
ap Illustration

MÜNCHEN - Ein 20-jähriger Azubi hat am Samstag versucht, in ein Waffengeschäft nahe der Paul-Heyse-Unterführung einzubrechen. Er wollte ein Samurai-Schwert und ein Messer stehlen, wie er später der Polizei gestand. Doch der Mann wurde erwischt.

Nach bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen ging ein 20- jähriger Karosseriebaumechaniker-Azubi am Samstag, 24.10.2009, gegen 04.30 Uhr, nach einem Diskobesuch an einem Waffengeschäft in der Innenstadt vorbei. Spontan beschloss er, wie die Polizei berichtet, die Schaufensterscheibe einzuschlagen, um ein Messer und ein Samuraischwert aus der Auslage zu entwenden. Nach Angaben des Täters wollte er die Gegenstände später zu Geld machen.

Mit dem rechten Ellenbogen schlug er die Schaufensterscheibe ein und verletzte sich dabei. Bei der weiteren Tatausführung wurde der 20-Jährige von einem Passanten gestört und flüchtete in die nahegelegene Paul-Heyse-Unterführung.

Dort fiel er wenig später einer Polizeistreife auf. Er hatte eine Kapuze über den Kopf gezogen sowie sein Gesicht mit einem weißen Schal verhüllt. Unabhängig vom vorher begangenen Einbruch wurde er einer Personenkontrolle unterzogen. Noch während der Überprüfung wurde bekannt, dass ein bis dato Unbekannter – aber mit bekannter Personenbeschreibung – nach einem Einbruchsversuch in ein nahegelegenes Waffengeschäft per Fahndung gesucht wird.

Im Anschluss an die vorläufige Festnahme legte der 20-jährige Azubi ein umfassendes Geständnis ab. Als Motiv für die Tat führte er seine finanzielle Situation an. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Täter mangels Haftgrund wieder entlassen. Seine beim Einbruch erlittene Verletzung machte keine ärztliche Versorgung notwendig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.