20-Jähriger schießt in München auf Leopoldstraße mit Pistole: 40 Sozialstunden
München - Wegen Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung hat das Amtsgericht München einen 20-Jährigen zu 40 Sozialstunden und einer sechsmonatigen Weisungsbetreuung verurteilt. Der Praktikant hatte am 24. Juni in der Leopoldstraße mit einer Druckluft-Pistole herum geschossen und insgesamt 13 Glasscheiben zerstört. Beinahe wäre eine Frau durch die dumme Aktion zu Schaden gekommen.
Der junge Mann war an besagtem Tag in der Wohnung seiner Freundin, die im Internet eine CO2-Pistole gekauft und ihrem Freund zur Verfügung gestellt hatte. "Es war in meinen Augen ein Spielzeug", so die Freundin vor Gericht. Doch dieses "Spielzeug" richtete großen Schaden an.
Erst in der Wohnung rumgeballert, dann aus dem Fenster geschossen
In der Wohnung ballerte der 20-Jährige erst auf Zeitungen, Kartons und Getränkedosen. Nach Mitternacht dann schoss er mit der Pistole aus dem Fenster auf das gegenüberliegende Firmengebäude in der Leopoldstraße. Dadurch beschädigte er 13 Glasscheiben, insgesamt entstand an dem Haus ein Schaden in Höhe von 3.800 Euro.
Hinter einer der doppelt verglasten Fensterscheibe befand sich in dem Gebäude eine Frau, auf die er zweimal kurz hintereinander zielte. Während die äußere Scheibe durchschossen wurde, hielt die innere Scheibe dem Beschuss stand. Die Frau wurde nicht verletzt.
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Vor Gericht sagte der Angeklagte: "Ich habe rüber geschossen. Es war eine Dummheit. Ich habe nicht rausgeschaut. Ich lag mit meiner Freundin im Bett, hatte noch zwei Kugeln. Ich wollte nicht auf ein Fenster schießen. Ich habe nicht mal auf das Fenster gezielt. Ich habe mit meiner Freundin ferngesehen. Ich habe zweimal vom Bett aus dem Fenster geschossen. Ich konnte nicht rausschauen. Ich habe einfach in die Luft geschossen."
Der Richter glaubt ihm nicht
Das Gericht aber glaubte ihm nicht. Es hörte als Zeugen den Hausmeister des Firmengebäudes an. Der sagte: "Es gab 13 beschädigte Scheiben, die ausgetauscht werden mussten. Die Scheiben waren alle gleich beschädigt, es sah aus wie Einschüsse. Es war immer nur die Außenscheibe beschädigt."
Das Gericht wertete in seinem Urteil auch die Aussage der geschädigten Frau. Diese hatte "glaubhaft berichtet", zwar nicht traumatisiert zu sein, aber dennoch wochenlang ein ungutes Gefühl gehabt zu haben, sobald sie in der Nähe eines Fensters stand.
Nur die Doppelverglasung schützte sie vor einer ernsthaften Verletzung. Strafschärfend wertete der Richter, dass der Angeklagte völlig willkürlich handelte und eine Verletzung in Kauf nahm. Dennoch sei von der Verhängung eines Arrestes "gerade nochmal so" abgesehen worden.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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