19-Jähriger zeigt Sanitäterin Penis - 600 Euro Geldstrafe!

Das Amtsgericht München hat einen 19-jährigen Mann verurteilt, der einer Rettungssanitäterin nach einem Clubbesuch seinen Penis zeigte. Die Frau war so geschockt, dass sie eine Woche nicht arbeiten konnte.
von  az
Weil er einer Rettungssanitäterin seinen Penis zeigte, muss ein Mann 600 Euro zahlen. (Symbolbild)
Weil er einer Rettungssanitäterin seinen Penis zeigte, muss ein Mann 600 Euro zahlen. (Symbolbild) © imago

München - Ein 19-jähriger Hotelfachangestellter ist vom Amtsgericht wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Außerdem muss der Mann drei Sexualberatungsgespräche führen. Grund des Urteils: der junge Mann hatte im November einer Rettungssanitäterin seinen Penis gezeigt.

Im Juli des vergangenen Jahres saß die 21-jährige Sanitäterin vor der Nachtgalerie in ihrem Rettungswagen, als der jetzt Verurteilte an die Scheibe klopfte. Weil die Sanitäterin dachte, der Mann brauche medizinische Hilfe, öffnete sie das Fenster ihres Rettungswagens. Doch der Hotelfachangestellte brauchte keine ärztliche Hilfe: "Er hat seinen Penis geschwungen. Er hat nichts zu mir gesagt. Ich war total unter Schock", so die Zeugin vor Gericht.

 

Eine Woche krankgeschrieben

 

Außerdem, so die Frau weiter, sah er ihr auffordernd in die Augen, was von der Zeugin als Aufforderung verstanden wurde, ihn zu befriedigen. Die 21-Jährige schrie den Beklagten an, dieser zog daraufhin achselzuckend ab. Die Rettungsassistentin verständigte den Security-Dienst, der den Täter festhalten konnte.

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Für die 21-Jährige hatte der Vorfall weitreichende Folgen. Sie war so geschockt und ekelte sich so sehr, dass sie in der Nacht keine weiteren Einsätze übernehmen konnte. Sie wurde eine Woche krankgeschrieben und musste wegen Schlafstörungen behandeln lassen.

 

19-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt

 

In der Verhandlung konnte sich der Täter an nichts erinnern, gab an, in der Tatnacht betrunken gewesen zu sein. Aber er entschuldigte sich bei der Sanitäterin. Die zuständige Richterin bestrafte den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht. Er sei noch in der Ausbildung und stehe in seiner Persönlichkeit und Lebensführung noch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleich.

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"Auch wenn er angab, sich an die eigentliche Tathandlung nicht erinnern zu können, war ihm anzumerken, dass er über sein eigenes Verhalten beschämt war und sein Fehlverhalten eingesehen hat", so das Gericht. "Unter erzieherischen Gesichtspunkten war es geboten, den Angeklagten zur Teilnahme an 3 Beratungsgesprächen anzuweisen, um ihm dadurch auch die Thematisierung einer etwaigen sexuellen Problematik zu ermöglichen. Um ihm sein Fehlverhalten nochmals deutlich vor Augen zu führen, wurde ihm darüber hinaus die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro an die Malteser Unfallhilfe auferlegt", so die Urteilsbegründung weiter.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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