16-Jähriger ertrinkt im Olympia-Schwimmbad

Die Rettungsmaßnahmen kamen zu spät, der Junge ertrank. Der Bademeister (49) muss sich vor dem Amtsgericht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten: Der Richter spricht ihn frei – weil ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
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Freispruch für Roland B.
Torsten Huber Freispruch für Roland B.

MÜNCHEN - Die Rettungsmaßnahmen kamen zu spät, der Junge ertrank. Der Bademeister (49) muss sich vor dem Amtsgericht wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten: Der Richter spricht ihn frei – weil ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Tod im Olympia-Schwimmbad: Bis zu 30 Minuten lag Osoma (16) in fünf Metern Tiefe im Wasser des Sprungturmbeckens. Zweimal mussten Kinder den Bademeister Roland B. (49) alarmieren, bevor er sich dann laut Anklage „gemütlich auszog“ und den Jungen aus dem Wasser holte. Trotz Reanimation starb Osoma zwei Tage später im Krankhaus. Der Bademeister stand nun wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Münchner Amtsgericht – und wurde freigesprochen.

21. August 2008, 17 Uhr: Schüler Robert (15) und seine vier Freunde sehen etwas Helles am Beckenboden. Einer holt den Bademeister: „Da liegt etwas am Boden.“ Roland B. schaute ins Wasser: „Das ist nur ’ne Badehose.“ Dann ging er weg. Der Schüler: „Einer ist dann runter. Als er auftauchte, schrie er, das ist ein Mensch. Er selbst konnte ihn nicht rausholen, er hatte keine Luft mehr.“ Die Kinder riefen den Bademeister. Im „nicht gebotenem Tempo“ soll Roland B. laut Anklage zum Unfallort gekommen sein. Doch da widersprachen sich die Zeugen: Roland B. habe die Schuhe ausgezogen und sei ins Wasser. Andere: Er hat sich erst ganz langsam ausgezogen. Fest steht: Der Angeklagte holte den leblosen Osoma – er war Vollwaise und lebte bei Verwandten in München – aus dem Wasser. Roland B. hat seinen Job selbst gekündigt, eine Therapie gemacht und macht eine Umschulung zum Mediengestalter. Er sagte: „Ich habe im Wasser nur eine weiße Hose gesehen. Der Junge war Schwarzer. Ihn konnte man auf dem dunklen Beckenboden nicht erkennen.“ Ein Kollege (43): „In der Regel taucht man, wenn man nicht weiß, was es ist.“

Laut Gutachter ertrank Osoma, weil er ein krankes Herz hatte: „Da ist bei der Rettung jede Minute entscheidend.“ Die Staatsanwältin hielt Roland B. für schuldig, forderte 4800 Euro Geldstrafe. Der Richter sprach ihn frei. Beim ersten Hilferuf hätten die Kinder nur gesagt, „da ist etwas“. Der zweite Rettungseinsatz sei dann völlig korrekt verlaufen. Torsten Huber

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