14,5 Jahre für Vergewaltiger vom Englischen Garten
München - Der Fall hatte München geschockt: Eine Joggerin wird im Dezember 2016 im Englischen Garten überfallen und vergewaltigt. Am Mittwoch ging die juristische Aufarbeitung vorläufig zu Ende. Die erste Große Strafkammer am Landgericht München I spricht den 28-jährigen Täter unter anderem des versuchten Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig. Er wird zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sieht es als erwiesen an, dass der Mann schon im November 2015 erst auf eine Frau in Rosenheim losgegangen war und sie dann vergewaltigte. Rund ein Jahr später attackierte der Angeklagte eine Joggerin im Englischen Garten in München. Er würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, vergewaltigte sie und ließ sie im Gebüsch zurück. Der 28-Jährige hatte sich zunächst im Prozess nicht geäußert, später aber teilweise gestanden. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
Richter: Eine "Horrorvorstellung für jede Frau"
Der Vorsitzende Richter spricht mit Blick auf die Taten von einer "Horrorvorstellung für jede Frau“. Es sei "schockierend, mit welcher Brutalität und Intensität“ der Mann gegen seine beiden Opfer vorgegangen sei, sagt Höhne. Der heute 28-Jährige war mit seiner damals schwangeren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Oktober 2015 aus der Türkei nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. Weil das Kind krank war und operiert werden musste, wurde die Familie zunächst in einer Klinik in Rosenheim untergebracht. Im Dezember 2015 zog sie dann nach München um.
Sein erstes Opfer hatte der Mann nach Überzeugung der Strafkammer im November 2015 am Inn-Damm in Rosenheim attackiert. Wegen der erneuten Schwangerschaft seiner Frau habe der Mann seinen Sexualtrieb unbefriedigt gesehen, führt Richter Höhne aus. Er griff die Spaziergängerin demnach in der Dunkelheit von hinten an, zerrte sie in ein Waldstück und vergewaltigte sie. Etwa ein Jahr später verging sich der Angeklagte an einer Joggerin im Englischen Garten in München. Diese würgte er minutenlang, bevor er die bewusstlose Frau vergewaltigte und bei nur etwa zwei Grad Celsius allein zurückließ.
Vergewaltigung im Englischen Garten: DNA überführte Täter
Die Strafkammer sieht keinen Grund, an den Schilderungen der beiden Frauen zu zweifeln. In seiner Urteilsbegründung verweist der Richter Höhne auch darauf, dass der 28-Jährige in der Türkei wegen Raubes und eines sexuellen Angriffs auf eine Frau vorbestraft sei. Nur ein Zufall brachte die Polizei auf die Spur des Doppel-Vergewaltigers: In einem ganz anderen Fall forderte die Kripo alle Mitarbeiter der Firma, in dem der Verurteilte arbeitete, zur Speichelprobe auf. Die Probe kam ins Labor. Der genetische Fingerabdruck wurde dann mit den beim BKA gespeicherten Daten abgeglichen. Das Ergebnis passte zur DNA des zweifachen Vergewaltigers – denn dessen DNA war Ende 2015 nach der Vergewaltigung der 28-Jährigen in Rosenheim entdeckt worden. Das passt zudem zu den wechselnden Wohnorten Rosenheim und München des Mannes. Der 28-Jährige wurde festgenommen – und nun verurteilt.