Urteil in München: 14 Jahre Haft für IS-Rückkehrerin

Sie ließ es zu, dass ein kleines jesidisches Mädchen qualvoll verdurstete – nun hat das Oberlandesgericht in München das Urteil gegen die IS-Rückkehrerin gesprochen.
AZ/dpa |
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Der Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, ein Mädchen als Sklavin gehalten zu haben und die Fünfjährige habe verdursten lassen.
Der Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, ein Mädchen als Sklavin gehalten zu haben und die Fünfjährige habe verdursten lassen. © Matthias Balk/dpa

München - Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

In praller Mittagssonne angekettet: Versklavtes Mädchen stirbt

Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete Jennifer W. am Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.

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Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Strafmaß in Revision angepasst: Kein minder schwerer Fall

Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte.

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Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minder schweren Fall aus.

Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.

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3 Kommentare
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  • am 29.08.2023 14:07 Uhr / Bewertung:

    Bravo. Ein Stück Vertrauen in unsere Justiz kehrt zurück.

  • eule75 am 29.08.2023 15:31 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Urteil gut, sie wird im Gefängnis keine Freundinnen finden. Aber: Ich habe gelesen, dass Gefängnisunterbringung teuer ist. Wenn das stimmt, dann kostet diese Frau dem Steierzahler auch noch Geld. Warum hat man sie wieder einreisen lassen?

  • Boettner-Salm am 29.08.2023 13:57 Uhr / Bewertung:

    Sehr guter Richterspruch!

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