14-Jährigen in München totgefahren: Raser wegen Mordes verurteilt

Ein Autofahrer flieht vor der Polizei, rast in eine Gruppe Jugendlicher, ein 14-Jähriger wird erfasst und stirbt. Jetzt ist vor Gericht das Urteil gegen den Fahrer gefallen.
John Schneider
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Ein Bild vom Unfallort.
Ein Bild vom Unfallort. © Sven Hoppe/dpa

München - Max ist tot. Der 14-Jährige wurde auf der Fürstenrieder Straße von dem Auto eines heute 36-Jährigen erfasst, der sich einer Polizeikontrolle entziehen wollte.

Raserunfall in München: Täter zunächst in Entziehungsanstalt

Eltern und Geschwister müssen künftig ohne ihren Sohn und Bruder weiterleben, auch der jetzt verurteilte Mann leidet psychisch an dem Geschehen, das hebt Elisabeth Ehrl, Vorsitzende des Schwurgerichts, bei ihrer Urteilsbegründung gleich zu Beginn hervor.

Kurz zuvor hat sie das Strafmaß im Prozess um den tödlichen Raserunfall verkündet: Lebenslange Haft unter anderem wegen Mordes und vierfachen Mordversuchs. Zunächst wird der 36-Jährige aber in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

Unter Drogen: Aus Angst vor dem Gefängnis durch die Stadt gerast

Seine Sucht spielte bei der Tat wohl eine entscheidende Rolle. Wegen Drogendelikten war er zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

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An diesem 15. November 2019 hatte er trotz der Bewährungsauflagen Bier und Kokain konsumiert und war in eine Verkehrskontrolle geraten. Ihm drohte Gefängnis.

Richterin sieht ein "Kamikaze-ähnliches Verhalten"

Wer aber an einem Freitagabend mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde als Geisterfahrer durch München rase, müsse um das Risiko wissen, dabei jemanden töten zu können oder selbst zu Tode zu kommen, erklärt Ehrl. Die Richterin sieht darin ein "Kamikaze-ähnliches Verhalten".

Nicht jedes Fehlverhalten im Verkehr sei ein Mord, hatte die Verteidigung erklärt, konnte das Gericht aber nicht überzeugen, vom Mordvorwurf abzurücken. Der Raser habe ein "gemeingefährliches Mittel", das Auto, genutzt und in Bezug auf Max und dessen schwer verletzter Freundin heimtückisch gehandelt, findet Ehrl, und sieht damit Mordmerkmale erfüllt. 

Verteidigung macht der Polizei Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord und mehrere Mordversuche vor. "Dass bei seiner Fahrweise das von ihm gelenkte Fahrzeug eine nicht vorhersehbare Anzahl von Menschen töten könnte, nahm er billigend in Kauf", sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage. "Durch dieses Vorgehen stellte er seine Interessen - nämlich eine erneute Inhaftierung unter allen Umständen zu vermeiden - in krasser Eigensucht über das Lebensrecht anderer Verkehrsteilnehmer."

Die Verteidigung hatte diesen Mordvorwurf schon zu Beginn des Prozesses kritisiert. "Es handelt sich hier um eine Mordanklage, die vor vier oder fünf Jahren wohl nicht erhoben worden wäre", sagte seine Anwältin zum Prozessauftakt. "Wie kommt man dazu, davon auszugehen, dass unser Mandant vorsätzlich Personen ermorden wollte?"

Sie erhebt auch Vorwürfe gegen die Polizisten, die den Angeklagten verfolgten, nachdem er sich der Kontrolle entzogen hatte. Man müsse sich "mit der Frage auseinandersetzen, ob die Reaktion der Polizei okay war", sagt sie. "Macht es im Hinblick auf die Gefährdungslage vielleicht gar keinen Unterschied, ob ich der Flüchtende oder Verfolgende bin?"

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39 Kommentare
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  • katzenfliege am 24.03.2021 11:42 Uhr / Bewertung:

    Da der mordende Raser ja wegen einer Drogenstraftat auf Bewährung "draußen" war, ist das Urteil absolut gerechtfertigt.

  • Mühltaler am 23.03.2021 22:52 Uhr / Bewertung:

    Ich finde es zunächst gut und auch richtig, dass Gerichte zunehmend Todesfällen - verursacht durch stark überhöhte Geschwindigkeiten in der Stadt - den Mordgedanken ins Spiel bringen. Machen wir uns nichts vor: das Auto ist grundsätzlich eine "Waffe". Wer damit leichtsinnig umgeht und das Leben anderer gefährdet, muss bestraft werden. Von den ganzen Strafen "9 Monate oder 12 Monate auf Bewährung" halte ich nichts. Was heißt das in der Praxis? Der Verurteilte darf sich 9 Monate keine Fehler beim Fahren erlauben? Das ist doch ein Witz.... Man muss bei solch eklatanten Verstößen auch über Gefängnis reden....und das geht in aller Regel nur über Mord...

  • Heide Fröttmaninger am 23.03.2021 19:57 Uhr / Bewertung:

    15 Jahre minus X gilt für ein "Standard"-Lebenslänglich. Aber auch bei besonderer Schwere der Schuld heißt lebenslang nicht lebenslang.

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