13 Jahre unschuldig in Haft: Fast 370.000 Euro für Genditzki

Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki vom Landgericht München I vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.
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Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern wurde der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen.
Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern wurde der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

München - Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen Mordes in Haft saß, hat Manfred Genditzki eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten.

Genditzkis Anwältin fordert "Wiedergutmachung sämtlicher Schäden" ein

Dieser Betrag entspreche der Entschädigung für 4.916 Tage im Gefängnis, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag. Pro Tag stehen Genditzki damit 75 Euro zu. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die Zahlung berichtet.

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Nicht enthalten in der Summe seien mögliche Vermögensschäden, die Genditzki wegen seiner Inhaftierung zum Beispiel durch Verdienstausfall entstanden seien, sagte der Behördensprecher. Mit Blick auf weitere Schadenersatzforderungen sagte Genditzkis Anwältin der "Bild"-Zeitung: "Wir werden weiter machen und auch die Wiedergutmachung sämtlicher Schäden einfordern."

"Badewannen-Mord": Prozess neu aufgerollt

Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war Genditzki vom Landgericht München I Anfang Juli vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem neu aufgerollten Prozess um die angebliche Ermordung einer alten Frau im Jahr 2008 selbst Freispruch gefordert. Gutachten hatten untermauert, dass die alte Frau bei einem Unfall starb – und nicht Opfer eines Verbrechens wurde.

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3 Kommentare
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  • Wickie712 am 07.09.2023 08:18 Uhr / Bewertung:

    Die Summe klingt toll, jedoch entschädigt sie nicht wirklich.

  • Der wahre tscharlie am 06.09.2023 17:45 Uhr / Bewertung:

    Ich möchte nicht wissen, wieviel Menschen noch unschuldig in deutschen Gefängnissen sitzen, die sich nicht wehren können oder kein Geld für ein Wiederaufnahmeverfahren haben.

  • Witwe Bolte am 06.09.2023 13:27 Uhr / Bewertung:

    Herr Mollath hat wesentlich mehr Entschädigung bekommen, obwohl er kürzer als Herr G. in der Geschlossenen war.

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